Freud hat allerdings nie die Meinung vertreten, daß ein Mensch nicht Verantwortung für seine Taten übernehmen muß, vielmehr führt die Interaktion zwischen Unterbewusstsein, Ich und Über-Ich ggf. zu Erklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten von abweichendem Verhalten, wobei allerdings die strafrechtliche Verantwortung (heutzutage §§ 20,21 StGB) auf einem völlig anderen Blatt steht.
Oder meint ihr die Minderheitsmeinung einiger Hirnforscher, die grundsätzlich eine strafrechtliche Verantwortung wegen der spezifischen hirnorganischen Gegebenheiten in den meisten Fällen ablehnt?
Viele Grüße
Joachim