Amazon Cloud-Player mit mp3-Dateien von gekauften Auto-Rip CDs

  • Wer von Amazon eine CD mit dem Autorip-Logo kauft, kann sofort den mp3-rip in seinem Cloud Player anhören oder runterladen, noch bevor die CD auf den Versandweg geht. Aber nicht nur bei jeder neu gekauften CD mit dem Autorip-Logo erhält man eine mp3-Version in den Cloud-Player, sondern auch für bereits bei Amazon in der Vergangenheit gekaufte CDs mit dem Autorip-Logo trifft dies zu.
    In meinem Cloud-Player wurden daher heute 46 CD-Alben als mp3 gratis hinzugefügt, darunter die komplette mp3-Version von Mozarts-Sinfonien mit Hogwood.
    Wer noch keinen Amazon Cloud Player eingerichtet hat, kommt vielleicht jetzt dazu. Das ist auch nicht kompliziert, sondern läuft fast automatisch über die Amazon-Website ab. Jedoch sollte man den Amazon Cloud-Player nicht mit der Amazon Cloud verwechseln, denn die Cloud ist ein reiner Datenspeicher und der Cloud-Player speichert und spielt Musikdateien über jeden Internetzugang ab.
    Hinzufügen möchte ich noch, daß ich gerade jetzt beim Surfen im Internet meine in dem Cloud-Player hinzugefügten mp3-Alben endlich anhöre, während die bereits vor einiger Zeit gekauften CD-Alben meistens noch versiegelt im Regal stehen.

    mfG
    Michael

  • Interessant find ich ja, daß man diese MP3's auch runterladen kann. Dieses Modell - der Cloud entkleidet - würde ja bedeuten, daß die Verfahrensweise


    CD kaufen - CD rippen - CD verschenken (oder gebraucht verkaufen) - gerippte Dateien behalten


    eine legale Verfahrensweise ist?

    Einer acht´s - der andere betracht´s - der dritte verlacht´s - was macht´s ?
    (Spruch über der Eingangstür des Rathauses zu Wernigerode)

  • Schneewittchen, danke für den Hinweis. Habe feststellen dürfen, dass Amazon nichts vergessen hat in den letzten Jahrzehnten. 154 Alben stauen sich nun. Früher musste ich das alles selber rippen und konvertieren. Und heute gibt's das als Service nachgeschmissen. Mal sehen, ob JPC nachzieht. 'ne Steigerung wäre, wenn's die Dateien auch gleich als FLAC gäbe.


    Gruß enkidu2

    Nach Schlaganfall zurück im Leben.

  • Gestern nachmittag kam eine freundliche e-mail von amazon mit dem Hinweis auf die Gratis-Versionen von dort gekauften CDs.
    Gleichzeitig kam der Hinweis, dass die früher dort gekauften CDs als MP-3-Versionen meiner Amazon Cloud Player-Bibliothek hinzugefügt wurden.


    Inzwischen habe ich einen Teil schon in mein i-tunes Archiv heruntergeladen bzw. auf meinen MP-3-Player.


    Netter Service!


    :hello:

    Harald


    Freundschaft schließt man nicht, einen Freund erkennt man.
    (Vinícius de Moraes)

  • Toller Service von Amazon!


    Verluste werden sie dadurch kaum einfahren, denn wer kauft sich schon nachträglich noch die mp3-Version bereits gekaufter CDs? Im Gegenteil, das könnte viele Käufer eher zu Amazon locken, da sie sich so das Rippen sparen.


    Tatsächlich wäre es im flac-Format noch viel attraktiver, aber einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nichts ins Maul.

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões

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  • Das ist sicher eine pfiffige Idee von amazon, nur stelle ich bei fast allen CDs, die mich interessieren, fest, dass es sie für einen Bruchteil des Preises neu oder gebraucht auf dem marketplace gibt. Gut für mich, aber damit macht sich amazon quasi selbst Konkurrenz (auch wenn amazon daran verdient, dass die Anbieter ihre Produkte auf dem marketplace anbieten können.)

  • Das ist sicher eine pfiffige Idee von amazon, nur stelle ich bei fast allen CDs, die mich interessieren, fest, dass es sie für einen Bruchteil des Preises neu oder gebraucht auf dem marketplace gibt. Gut für mich, aber damit macht sich amazon quasi selbst Konkurrenz (auch wenn amazon daran verdient, dass die Anbieter ihre Produkte auf dem marketplace anbieten können.)

    Die Konkurrenz, die sich amazon ins Haus holt, wäre aber sonst komplett bei z.B. ebay und dann gäbe es nichts mitzuverdienen. Insofern ein sehr smarter Schachzug.

  • Ich stelle gerade fest, dass ich CD-Alben besitze, die ich schon längst wieder aus dem Auge verloren hatte. Z.B. diese Box mit Haydns Streichquartetten. So überlegte ich eben, was mich dazu verleitet haben könnte, diese Box zu kaufen. Zumal man heute 44,99 € für diese Box berappen sollte. Das wären mir die Quartette nie wert gewesen. Doch vor 4 Jahren gab es wohl eine Schnäppchen-Aktion, da war die Box für 8,97 € zu haben. Nun wandert das ganze auf den iPOD, und dann komme ich auch sicherlich endlich dazu, die Musik zu hören.


    Gruß enkidu2

    Nach Schlaganfall zurück im Leben.

  • Erst durch diesen Thread bin ich auf den Amazon Cloud-Player gekommen - Danke Schneewittchen. :)


    Das Dumme ist nur, dass ich Sachen, die ich gern auch gleich gewandelt hätte, allesamt bei JPC erworben habe. Konkret sind das umfängliche Liedersammlungen von Schubert, Loewe und Pfitzner. Nun muss ich mir die Arbeit selbst machen. :(
    Was ich auf meinem Amazon-Konto habe, funktioniert einwandfrei. Ich bin total begeistert und mit der Auflösung von 223 kb/s prinzipiell zufrieden. Schließlich bleiben einem ja die CDs, so man sie nicht weitergibt. Praktisch ist, dass man alle seine portablen Geräte bestücken kann und auch noch Festplatten. Es gibt kein Limit.


    Mit besten Empfehlungen für diesen Service grüßt Rheingold

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Interessant find ich ja, daß man diese MP3's auch runterladen kann. Dieses Modell - der Cloud entkleidet - würde ja bedeuten, daß die Verfahrensweise CD kaufen - CD rippen - CD verschenken (oder gebraucht verkaufen) - gerippte Dateien behalten eine legale Verfahrensweise ist?


    Es geht noch besser(total legal):
    CD kaufen - MP3 vom Cloud-Player gratis runterladen - CD verkaufen(natürlich neu und versiegelt)
    Wer für einen MP3-Download bezahlt,ist selber schuld.

    mfG
    Michael

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  • total legal


    Genau das bezweifle ich eben. Warum würde Amazon sonst zur Autorip-Funktion schreiben: "Dieser Service ist für Geschenkbestellungen nicht verfügbar."

    Einer acht´s - der andere betracht´s - der dritte verlacht´s - was macht´s ?
    (Spruch über der Eingangstür des Rathauses zu Wernigerode)

  • Was sind Geschenkbestellungen?
    Ich bestelle (und bezahle) eine CD, die Amazon an den von mir Beschenkten schickt.
    Empfänger der CD bin daher nicht ich und deshalb bekomme ich auch kein MP3-Album in meinen Cloud-Player.
    Jedoch kann mir niemand vorschreiben, was ich mit einer bei amazon gekauften und an mich gelieferten CD mache. Ob ich sie behalte, verschenke oder verkaufe - ist meine Sache und legal.
    Es ist warscheinlich nicht legal, wenn ich ein von amazon gratis erhaltenes MP3-Album aus meinem Cloud-Player runterlade und verschenke. Denn amazon weist darauf hin, daß dem MP3-Download kundenspezifische Daten zugefügt wurden.

    mfG
    Michael

  • Auch nicht legal dürfte sein, sich eine CD mit Auto-Rip-Funktion zu bestellen, das mp3-Album herunterzuladen und die Bestellung dann wieder abzubrechen (was scheinbar sogar funktionieren würde). So käme man ja kostenlos an die mp3s.

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões

  • Auch nicht legal dürfte sein, sich eine CD mit Auto-Rip-Funktion zu bestellen, das mp3-Album herunterzuladen und die Bestellung dann wieder abzubrechen (was scheinbar sogar funktionieren würde). So käme man ja kostenlos an die mp3s.


    Das ist legal,aber nicht kostenlos.Wer eine Autorip-CD bestellt und das mp3-Album runterlädt,muß das mp3-Album bezahlen,wenn er die Bestellung storniert oder die gekaufte CD zurück gibt.So steht es in den Geschäftsbedingungen.Die Kreditkarte wird dann also mit dem mp3-Abum belastet,besonders ärgerlich,wenn der mp3-download teurer ist als die CD.
    Was amazon nicht eindeutig geregelt hat ist die folgende Stuation:
    Ich bestelle eine CD,die momentan nicht am Lager ist (Vesand in 2-4 Wochen),ich bekomme bei Bestellung das mp3-Album in meinen Cloud-Player.Ich lade das mp3-Album im Vertrauen auf die spätere Lieferung der CD herunter.Nach einger Zeit (3 Monate) teilt mir amazon mit,die bestellte CD sei nicht lieferbar.Dann hat amazon die Bestellung storniert und nicht der Kunde.Wird dann auch der mp3-download von der Kreditkarte abgebucht,obwohl der Kunde eigentlich die CD haben wollte?

    mfG
    Michael

  • Jedoch kann mir niemand vorschreiben,was ich mit einer bei amazon gekauften und an mich gelieferten CD mache.Ob ich sie behalte,verschenke oder verkaufe - ist meine Sache und legal.


    Das ist richtig. Aber dann müßtest Du - denke ich zumindest - auch jedwede Kopie dieser CD mitverschenken/verkaufen oder eben vernichten, um 100% legal zu handeln.

    Einer acht´s - der andere betracht´s - der dritte verlacht´s - was macht´s ?
    (Spruch über der Eingangstür des Rathauses zu Wernigerode)

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  • Zitat Schneewittchen: "Ich bestelle eine CD,die momentan nicht am Lager ist (Vesand in 2-4 Wochen),ich bekomme bei Bestellung das mp3-Album in meinen Cloud-Player.Ich lade das mp3-Album im Vertrauen auf die spätere Lieferung der CD herunter.Nach einger Zeit (3 Monate) teilt mir amazon mit,die bestellte CD sei nicht lieferbar.Dann hat amazon die Bestellung storniert und nicht der Kunde.Wird dann auch der mp3-download von der Kreditkarte abgebucht,obwohl der Kunde eigentlich die CD haben wollte?"


    Das müsstest Du schon Amazon fragen - oder besser, Du machst es einfach und teilst dem interessierten Kreis in drei Monaten das Ergebnis mit. Alles andere ist doch Spökenkiekerei.


    Gruß Rheingold

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Was amazon nicht eindeutig geregelt hat ist die folgende Stuation:
    Ich bestelle eine CD,die momentan nicht am Lager ist (Vesand in 2-4 Wochen),ich bekomme bei Bestellung das mp3-Album in meinen Cloud-Player.Ich lade das mp3-Album im Vertrauen auf die spätere Lieferung der CD herunter.Nach einger Zeit (3 Monate) teilt mir amazon mit,die bestellte CD sei nicht lieferbar.Dann hat amazon die Bestellung storniert und nicht der Kunde.Wird dann auch der mp3-download von der Kreditkarte abgebucht,obwohl der Kunde eigentlich die CD haben wollte?


    Ich bin kein Jurist, aber nach dem Grundsatz "Pacta sunt servanda" müßte man schauen: was wurde bestellt, was wurde geliefert.
    Bestellt wurde eine CD, die Lieferung der mp3 ist ein anderes Produkt, der Vertrag wurde also damit nicht erfüllt.


    Ist dem Verkäufer nun die Lieferung unmöglich, müßte die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer m.E. auf das "negative Interesse" gestellt werden, also so, als sei ein Vertrag gar nicht erst zustande gekommen.


    Amazon müßte also dann fordern, daß man versichert, die mp3-Lieferung und alle Kopien zu löschen und müßte daraufhin das Geld zurückerstatten.

  • Zwar schaut es zunächst danach aus, daß der Kunde nur eine CD bestellt hat.
    Amazon stellt dem Kunden das entsprechende mp3-Album in den Cloud-Player des Kunden. Der Kunde ist dann berechtigt, das mp3-Album vom Cloud-Player gratis abzuspielen und anzuhören. Storniert der Kunde den CD-Kauf oder sendet er die CD an amazon zurück, löscht amazon das entsprechende mp3-Album im Cloud-Player des Kunden.
    Hat jedoch der Kunde zwischen der Bestellung der CD und Lieferung der CD das entsprechende mp3-Album aus seinem Cloud-Player heruntergeladen,hat er einen weiteren Vetrag mit amazon abgeschlossen. Dieser beinhaltet das Recht, dem Kunden den Kaufpreis des mp3-Albums auf dessen Kreditkarte zu belasten, falls der Kunde den CD-Kauf storniert oder die CD an amazon zurück sendet. Der Kunde hat sich durch den Download das mp3-Album zugeeignet und amazon kann es nicht auf der Festplatte des Kunden löschen.
    Wie schon erwähnt, soll angeblich die Kreditkarte nur belastet werden, wenn der Kunde (und nicht amazon) den CD-Kauf storniert oder die CD zurücksendet.
    Nun ist es allerdings bei Neuerscheinung einer CD so, daß ein Kunde die CD vorbestellt und amazon das mp3-Album erst in den Cloud-Player des Kunden befördert, wenn die CD am Erscheinungstag ausgeliefert werden kann. Sollte amazon bei älteren CDs, die nicht auf Lager und somit nicht sofort lieferfähig sind, ähnlich verfahren, würden sich die o.a. Probleme natürlich nicht ergeben.

    mfG
    Michael

  • Frage mich gerade, wann ich diese CD gekauft haben soll:



    An diesen Einkauf kann ich mich erinnern:



    Aber das sind doch zwei verschiedene Produkte. Das müsste Amazon doch auffallen.


    Gruß enkidu2

    Nach Schlaganfall zurück im Leben.