• Salut,


    wie ist eigentlich der Urheberrechtsstreit um MONTEZUMA in den vergangenen Tagen ausgegangen...?


    Irgendwie habe ich das verpasst.


    Interessierte Grüße
    Ulli

    Die Oper muss Tränen entlocken, die Menschen schaudern machen und durch Gesang sterben lassen.
    (Vincenzo Geilomato Hundini)

  • Hallo Ulli,


    ich verfolge diesen bizarren Streit (als in Düsseldorf Werktätiger) natürlich mit großem Interesse - es wird irgendwie immer verrückter...


    Nachdem es in Italien (in Barga) im Rahmen einer Kooperation eine Vorab-Aufführung gegeben hatte (im Juli meines Wissens), wo die Rezitative durch gesprochene Texte ersetzt wurden und das Ganze aufgrund mehrerer Einlagearien eher den Charakter eines "Pasticcios" gehabt haben muss, hat man in Düsseldorf direkt gesagt, dass diese "Behelfs-Aufführung" hier so nicht gegeben werden würde. Entweder ganz oder gar nicht!


    Und in der aktuellen Pressemitteilung der "Altstadtherbstes" heißt es daher jetzt:



    "Es ist mit dem Witz wie mit der Musick, je mehr man hört, desto feinere Verhältnisse verlangt man."
    (Georg Christoph Lichtenberg, 1773)

  • Salut,


    Danke!!!


    :jubel:


    Wirst Du die "UA" besuchen?


    Dann diskutieren wir mal losgelöst von allen rechtlichen Normen, ob ansichtsweise Urheberrechte überhaupt noch existieren können: Üblicher Weise enden die Leistungsschutzrecht 70 Jahre nach dem Tode des Autors, sofern ein Werk nicht an einen neuen Rechtsinhaber vererbt, verschenkt oder veräußert wurden. Dieses Gesetz wurde allerdings erst sehr weit nach Vivaldis Tod verabschiedet. Zudem ist fraglich, ob das "Deutsche" Urheberrecht hier überhaupt zieht, da Vivaldi wohl Italiener war.


    Wie ist die Meinung der Arkadier:


    Sollten solche Werke im immateriellen Bereich Gesamtgut der Menschheit sein oder soll der Besitzer des Autographs auch Inhaber der Leistungschutzrechte sein? Es geht nicht um die rechtliche Einschätzung, sondern um subjektives Empfinden.


    Interessierte Grüße
    Ulli

    Die Oper muss Tränen entlocken, die Menschen schaudern machen und durch Gesang sterben lassen.
    (Vincenzo Geilomato Hundini)

  • Naja - also wenn der Herausgeber vorher eine Menge Kosten hatte (z. B. für Restaurierung alter Manuskripte, bzw. deren Übertragung in moderne Notensysteme oder aufwendige Recherchen und Forschungen betrieben werden mussten), dann würde ich es ihm zumindest gönnen, wenn er diesen Aufwand irgendwie auch -zumindest teilweise- erstattet bekäme. Wer würde sich sonst ohne Aussicht auf eine Vergütung noch an derlei Arbeiten begeben?


    Aber Du hast schon Recht: Im Jahr 2005 um eine Vivaldi-Oper einen derartigen Zirkus zu veranstalten, scheint kurios bis bizarr...


    Und die aktuelle Begründung, die lediglich einen juristischen Formfehler "vorschiebt", um die Auffühurng im September dennoch zu ermöglichen, steht m. E. auf etwas wackligen Füßen. Weil es ja hierbei nicht mehr um die Sache an sich geht (Urheberrecht etc.), sondern eben nur noch um nicht eingehaltene Formalia.
    Ich wünsche den Veranstaltern daher sehr, dass ihre ambitionierte Idee im Nachhinein nicht doch noch ein dickes, weil kostspieliges Ende erlebt, wenn die Mühlen der Justiz weiter mahlen...
    Jedenfalls werde ich die Affäre weiter verfolgen, bin mir aber noch nicht sicher, ob ich mir die Aufführung ansehen werden, denn Ankündigungen wie


    Zitat

    ... und in zeitgemäßer Deutung präsentiert: kein klassisches Bühnenbild bestimmt die Optik, sondern ein Raum, der offen bleibt für Video-Szenografie


    lassen (leider) mal wieder Übles ahnen! Ich habe ehrlich gesagt, keine Lust, mir einen Vivaldi-Opernabend mit "Video-Szenografie" anzutun, es sei denn, die zeigen dann Bilder aus den Anden :]

    "Es ist mit dem Witz wie mit der Musick, je mehr man hört, desto feinere Verhältnisse verlangt man."
    (Georg Christoph Lichtenberg, 1773)

  • Salut,


    klar sollte bzw. muss der Herausgeber honoriert werden und bzgl. seiner Edition hat er dann auch die Rechte. Nicht aber betreffend des Manuskriptes bzw. des Werkes an sich: Es besteht ja noch die Möglichkeit, dass die übrige Menschheit einen gewissen Anspruch hat, eine [Photo-]Kopie des Manuskriptes zu erhalten, um es selbst zu editieren bzw. zu revidieren, oder? Bei Kraus jedenfalls gibt es da keine Probleme. Just habe ich in Uppsala nach dem Autograph der Oper Proserpin angefragt: 2.000 SEK [~ 200 Euro] für 700 Seiten. Ist mir im Moment zu teuer, wird aber irgendwann gemacht...


    Trés amicalement
    Ulli

    Die Oper muss Tränen entlocken, die Menschen schaudern machen und durch Gesang sterben lassen.
    (Vincenzo Geilomato Hundini)

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  • Rechtsstreit um Montezuma


    Zunächst einmal den Düsseldorfern meinen herzlichen Glückwunsch,
    dass sie den Rechtsstreit gewonnen haben und die Traumoper Montezuma aufführen dürfen.


    Ich verstehe weder den Rechtsstreit, noch was der Hamburger
    Wissenschaftler entdeckt habe will. Die Franzosen waren offenbar
    viel flinker.


    Das Libretto von Montezuma liegt in der vorzüglichen Bearbeitung von
    Jean Claude Malgoire der Öffentlichkeit allgemein zugänglich seit über zwanzig Jahren vor. Es gibt die Übersetzung in Englisch, Französisch und Spanisch und eine glanzvolle Einspiellung des Werkes auf CD in 44 Tracks


    Das Textbuch enthält das complette Libretto, ist reichhaltig
    bebildert, besitzt eine umfangreiche Einführung, Biographie über die Künstler und eine tabellarische Inhaltsangabe. Alles in allem 160 Seiten.


    Eingespielt wurde die Oper am 8. Mai 1992 "au printemps des Arts de Monte-Carlo" und hatte Widerholungen in Bordeaux und Lausanne.


    Sie besteht aus drei Akten und 42 Szenen. Als Einleintung hat man die Bajazet-Ouvertüre genommen. Einschübe aus anderen Vivaldi-Opern
    werden einzeln nachgewiesen. Es handelt sich also schon um eine
    Pistazie, Verzeihung um ein Pasticcio


    Die Besetzung:


    Montezuma: Dominique Visse
    Mitrena, seine Epouse Danielle Borst
    Teutile, ihre Tochter Isabelle Poulenard
    Cortez Nicolas Rivenq
    Ramiro, sein Bruder Brigitte Balleys
    Asprano, mex. General Luis Masson


    Jean-Claude Malgoire dirigiert
    La grande Ecurie et la Chambre du Roi


    Herausragend in dieser Besetzungsliste ist der Countertenor Dominique
    Visse. Sein Timbre hat den Vorzug, daß der Travestie-Touch völlig fehlt
    und man nie das Gefühl hat, hier wird eine Frauenstimme kopiert.
    Auch die übrigen Darsteller sind Spitzenklasse und auf alte Musik
    spezialisiert.


    Wenn also die Düsseldorfer noch etwas Text für ihr Programmheft
    benötigen, biete ich gern an, einen Beitrag zu erstellen.


    Engelbert

  • Lieber Lullist,


    Deine Reaktion habe ich zur Kenntnis genommen und falle aus allen Wolken. Da habe ich nun geglaubt, die schönste Vivaldi-Oper erwischt zu haben, und jetzt ist alles Asche.


    Malgoire spielt allerdings mit offenen Karten, und gibt zu jeder Nummer exakt an, wo der Ursprung zu finden ist. Nun war ich aber davon ausgegangen, dass alles, was nicht gekennzeichnet ist, zum Fragment der Original-Partitur gehört.


    Wenn es sich aber so verhält, dass ein Hamburger Musikwissenschaftler
    erstmalig die Partitur entdeckt hat, gebührt diesem auch die Ehre.


    Dankbar bin ich dafür, dass Du Deinen Beitrag aus früherer Zeit nochmals
    zugänglich gemacht hast und quittiere mit Genugtuung, dass Du zum gleichen positiven Resultat kommst. Da ich Dingen gern akribisch auf den Grund gehe, habe ich mich nun der Aufgabe unterzogen, zumindest die Seitenanalyse zu übersetzen, um etwas über den textlichen Inhalt zu erfahren, bin allerdings enttäuscht und werde ihn mir auch nicht merken.


    Ich würde es bedauern, wenn die vorliegende Einspielung unter Malgoire an Stellenwert verlieren oder durch eine Einspielung mit der Original-Partitur abgelöst würde. Wer die CD (E 8501, Label Astrée) besitzt, aber aus Zeitgründen noch nicht dazu gekommen ist, dem empfehle ich zur Auswahl aus dem 1. Akt die Tracks 10, 11, 15 17, 19 und 20 und aus Akt 2 den Track 4. Die Rhythmen sind teilweise stampfend, die Bariton- und Basskoloraturen hinreißend. In Track
    20 begleitet nicht das Cembalo, sondern das Fagott. Am hinreißendsten singt Dominique Visse in Track 17 (lenti... tutti....) Diese Nummer wird von mir regelmäßig mehrfach hintereinander abgenudelt.


    Bis jetzt besitze ich vier Vivaldi Einspielungen: Orlando mit der Horne,
    Tito Manlio aus Berlin unter Negri, Dario aus Arles/Nizza (HM France),
    und den Montezuma. Was empfiehhlst Du mir als Nächstes?
    Den Bajazet mit der Genaux?



    Engelbert

    .

  • Hallo Engelbert,


    also direkt empfehlen kann ich nichts, denn auch ich bin erst als Endecker unterwegs.
    Montezuma war die erste Vivaldi Oper die ich mir vor etlichen Jahren zugelegt habe, L'Incoronazzione di Dario folgte dann.
    Was die Montezuma Aufnahme betrifft - ich glaube die Rezitative, also der Rest sind Neuvertonungen von Malgoire selbst, jedenfalls meine ich, ich hätte das mal irgendwo gelesen - aber ohne Garantie...


    Aber ich bin eher für die frz. Barockoper zu begeistern die Opera Seria hat es da bei mir schwerer.


    Jedenfalls eine ganz interessante Serie von Opern und Oratorien Vivaldis erscheint bei dem Label OPUS 111 - soweit ich weiß auch noch andere Werke von Vivaldi.


    Sobald ich *ähem* dazu wieder in der Lage bin, werde ich wohl da gewaltig zugreifen. Ich kenne einige Interpretationen von Samplern her und das hat gereicht um mich dafür durchaus zu begeistern.


    Die CD's zeichnen sich durch kunstvolle Frauenportraits aus - das ist zwar Geschmackssache, aber dafür ist die Reihe unverkennbar geworden.


    Das generelle Problem bei Vivaldi Opern - erstmal eine finden die kein Pasticcio ist...
    Er selbst hat seine Werke schon in unverschämter Art und Weise geplündert. Ich kenne mich zu wenig aus, er soll über 80 Opern verfasst haben...


    Generell würde ich sagen, die bisher interessantesten Arien stammen aus den Opern "Griselda" und "Orlando Furioso" - zumindest werden die am meisten geplündert...


    Bajazet hat nur gute Kritiken und Vivica Genaux ist wohl zur Zeit die genialste Sängerin auf ihrem Gebiet - aber auch diese Oper ist ein - Pasticcio...

  • Seit ein paar Wochen liegt nun eine Aufnahme des "echten und orginalen" Motezumas von Vivaldi vor. Kann jemand was dazu sagen? Vielleicht sogar mit der Malgoire-Aufahme vergleichen?




    ?(
    Thomas

    Da freute sich der Hase:
    "Wie schön ist meine Nase
    und auch mein blaues Ohr!
    Das kommt so selten vor."
    - H. Heine -

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  • Bundesgerichtshof entscheidet Streit



    über Vivaldi-Oper "Motezuma"


    Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.


    Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur Oper "Motezuma" entdeckt. Die Oper war im Jahre 1733 unter Leitung Vivaldis am Teatro S: Angelo in Venedig uraufgeführt worden. Während das Libretto der Oper bekannt blieb, galt die Komposition lange als verschollen. Die Klägerin gab Faksimilekopien der aufgefundenen Handschrift heraus. Sie ist der Ansicht, sie habe damit als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes ("editio princeps") nach § 71 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Nach dieser Bestimmung steht demjenigen ein solches dem Urheberrecht ähnliches Recht zu, der "ein bislang nicht erschienenes Werk … erstmals erscheinen lässt". Die Klägerin verlangt von der Beklagten, der Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals "Altstadtherbst", Schadensersatz, weil diese die Oper im September 2005 in Düsseldorf ohne ihre Zustimmung aufgeführt hat.


    Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass dieses Werk "nicht erschienen" ist. Da es in aller Regel schwierig ist, das Nichtvorliegen einer Tatsache darzulegen und nachzuweisen - zumal das Nichterschienensein eines jahrhundertealten Werkes - kann der Anspruchsteller sich allerdings zunächst auf die Behauptung beschränken, das Werk sei bislang nicht erschienen. Es ist dann Sache der Gegenseite, die Umstände darzulegen, die dafür sprechen, dass das Werk doch schon erschienen ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er diese Umstände widerlegt.


    Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur Oper "Motezuma" "nicht erschienen" ist. Ein Werk ist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke "in genügender Anzahl" der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Das ist der Fall, wenn die Zahl der Kopien ausreicht, um dem interessierten Publikum die Kenntnisnahme des Werkes zu ermöglichen. Danach ist - so der BGH - davon auszugehen, dass die Komposition zur Oper "Motezuma" bereits im Jahre 1733 "erschienen" ist. Aus den von den Parteien vorgelegten Stellungnahmen namhafter Musikwissenschaftler geht hervor, dass damals die für venezianische Opernhäuser angefertigten Auftragswerke - und um ein solches handelte es sich bei der Oper "Motezuma" - üblicherweise nur während einer Spielzeit an dem jeweiligen Opernhaus aufgeführt wurden; zudem wurde regelmäßig ein Exemplar der Partitur bei dem Opernhaus hinterlegt, von dem - wie allgemein bekannt war - Interessenten (etwa auswärtige Fürstenhöfe) Abschriften anfertigen lassen konnten. Ob es sich auch im Falle der Oper "Motezuma" so verhalten hat, kann zwar heute nicht mehr festgestellt werden. Da die Klägerin jedoch keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Ablauf vorgetragen hat, besteht auch in diesem Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bereits mit der Übergabe des Notenmaterials an die Beteiligten der Uraufführung und der Hinterlegung eines Exemplars der Partitur bei dem Opernhaus alles getan war, um dem venezianischen Opernpublikum und möglichen Interessenten an Partiturabschriften ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Komposition zu geben.


    Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07 - Motezuma


    (BGH-Pressemitteilung)


    Salve,


    Cassiodor :hello: