Teil 1 (siehe Beitrag 1126)
Der Auerhahn hat ganz genau
wie auch der Pfau nur eine Frau.
Da sah vor einer kurzen Weil' er
den Harem seines Freunds, dem Keiler.
Er war davon ganz hingerissen.
„Wie machst du das?“ wollt' er nun wissen.
„Ich nehme immer viel Parfum –
das macht die Bachen ungestüm.“
So sprach der Eber. Doch der Hahn
war davon gar nicht angetan.
„Oh nein, zu riechen wie ein Schwein,
würd' mir die Alte nie verzeih'n.“
Da kam dem Eber die Idee:
„Mein Freund, im Dorf ich öfter seh'
'nen Gockelhahn und jener hat
den größten Harem in der Tat.“
„Ach nein, und welcherlei Methode
steht jenem Hahn denn zu Gebote ?“
Da sprach jedoch die wilde Sau:
„Das weiß ich leider nicht genau.
Doch was er macht, ist, dass er kräht
den ganzen Tag von früh bis spät."
Und darum fing der Auerhahn
im tiefen Forst zu krähen an.
Teil 2: Es strengte sich der Auerhahn
auf Dauer wirklich mächtig an.
So kam es denn, dass der Pirol
der Meinung war: „Der spinnt ja wohl !
Er macht die Weibchen ganz meschugge.
Die meine denkt, sie wär 'ne Glucke
und legt fast täglich zweimal Eier.“
..
vom Brüten schon ganz müde sei er.
„Er bringt den Wald ganz aus der Fassung.
Ich klage jetzt auf Unterlassung “,
rief da der Specht, „das geht doch nicht !“
So kam der Fall vor’s Waldgericht.
Dort warteten die Lärmgeplagten
gespannt dann auf den Angeklagten.
Es kam jedoch nur sein Vertreter,
die Krähe
Krächz - welch ein Gezeter !
Die Vogelschar war nicht zu halten,
die Hörnchen ihre Fäuste ballten,
die Drossel rief: „An dem Tumult,
sind Auerhahn und Krähe schuld.“
„Ruhe - Schluss mit dem Geschrei ,
sonst kommt die Waschbärpolizei“,
rief da der Bär ( des Waldes Richter )
und bat den Specht: „So, nun bericht' er !“
Nach dessen langem Referat
plädierte
Krächz, der Advokat.
Das Recht zu krähen nun mal sei
für jeden gültig – einerlei
ob hier im Wald und ob im Stall.
Nicht jeder sei 'ne Nachtigall.
Der Bär gebot den Tieren Ruhe
da er nun überlegen tue.
Es dauerte fast eine Stunde,
dann ging ein Raunen durch die Runde.
Der Richter fällte seinen Spruch:
Das Krähen sei kein Regelbruch.
Der Übeltäter sei der Keiler,
und das alleine deshalb, weil er
durch sein Geschwätz dem armen Hahn
versetzt hat in den Liebeswahn.
Dem Keiler wurde auferlegt,
den Hahn - vom Balzen noch erregt -
in’s Dorf zum Gockel zu begleiten
um dort nun die Gegebenheiten
des Gockellebens zu erkunden.
Sie wurden doch als hart empfunden.
So kam der Hahn dann echt geläutert
zum Wald zurück .... und niemand meutert.