Und alles was zählt vor Gericht, ist der Beweis.
Nicht nur. Viele wurden schon auf Grund von Indizien verurteilt.
In seinem Fall würde auch das reichen, denn Hitler ist ihm offenbar sehr sympathisch.
Und alles was zählt vor Gericht, ist der Beweis.
Nicht nur. Viele wurden schon auf Grund von Indizien verurteilt.
In seinem Fall würde auch das reichen, denn Hitler ist ihm offenbar sehr sympathisch.
Lieber hami, besser ist, Du liest das alles selbst nach im Netz. Dort findest Du auch Bewertungen des Amtsgerichts Kassel zu Meeses politischer Haltung. Ich will hier nicht als sein Verteidiger auftreten und mich auch nicht in Rechtsstreitereien einlassen, bitte nicht. Ich bin aber ein Verfechter der Freiheit der Kunst, weil ich nicht will, dass der Staat leichtfertig daher kommt und etwas verbietet. Das hatten wir in Deutschland in den letzten 100 Jahren mehrfach. Beim Kaiser, bei den Nazis, in der DDR - auch in der Bundesrepublik. Ich wünsche mir, dass das nie wieder passiert. Deshalb tue ich mich auch mit Meese nicht sonderlich schwer.
Das Verbot von Nazi Symbolen ist als Strafrecht "einfaches Recht" dem die Freiheit der Kunst als Verfassungsrecht gegenübersteht. Deutsche Gerichte geben inzwischen unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zweifel der Kunstfreiheit den Vorrang (was in der Rechtsgeschichte der BRD nicht immer so war). Die "Qualität" eines Kunstwerks spielt dabei keine Rolle; sie ist ja auch nicht justiziabel.
Ich halte diese Rechtsprechung für begrüßenswert: Im Zweifel für die Freiheit. Ob eine "künstlerische Darbietung" Bockmist ist, kann anderweitig beurteilt werden. Zum Beispiel hier
res severa verum gaudium
Roma locuta - Causa finita
Sehr wohl!
res severa verum gaudium
Ach wie wahr, verum gaudium res severa est.
Spontaner Einfall: Warum den PARSIFAL nicht mal auf Latein aufführen?