ZitatAlles anzeigenOriginal von Michael Schlechtriem
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Einer Arbeitsverweigerung, und sollte sie noch so begründet sein, will sich niemand wirklich aussetzen.
Das wäre ein ziemlich sicherer Kündigungsgrund.
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LG,
Michael
Ja, das kann sein. Das kannst Du besser beurteilen. Aber man muss ja nicht nicht spielen. Man kann ja auch mal schlecht spielen oder einen Einsatz verpassen, weil einem kollektiv übel wird oder so.
Wenn ein Intendant einen Trompeter entlassen würde, weil ihm übel geworden ist und sich - rein zufällig natürlich - ein paar Blue Notes in sein Spiel eingeschlichen haben, als es galt, in Nürnberg zum krönenden Abschluss des Konzerts jenen Marsch zu spielen, mit dem Hitler aufzutreten beliebte, dann halte ich es für wahrscheinlicher, dass am Ende der Intendant geht, während der Trompeter bleibt. Ich habe da durchaus Vertrauen in die Demokratie und in die Rechtsprechung.
Übrigens, die Bundeswehr behandelt den so genannten "Badenweiler" wie einen Vorbehaltsfilm, das bedeutet: Aufführung nur kommentiert oder im Rahmen der historischen Darstellung oder so ähnlich.
Hier weitere Infos (xx = tt):
hxxp://de.wikipedia.org/wiki/Badonviller-Marsch
Freundliche Grüße
Heinz