Oberstes Gericht in Frankreich entscheidet zugunsten von RT

  • https://www.sueddeutsche.de/ku…il-1.4241808?reduced=true


    Die Textfassung der Oper „Dialogues des Carmélites“ lässt eigentlich keine Interpretationen zu: Am Ende werden die Nonnen enthauptet. In der Münchner Inszenierung vom März 2010 allerdings mussten die Nonnen nicht aufs Schafott, das Aufstellen der Guillotine und das anschließende Schlachtfest fiel aus. Dimitri Tscherniakow, der für München engagierte russische Regisseur, eher für gemütliches Bildertheater bekannt und beliebt, hatte sich hier die Freiheit genommen, das bluttriefende Original abzumildern. Daraufhin entbrannte ein Rechtsstreit mit den Nachkommen des Komponisten und des Dichters der Librettovorlage. Er dauerte sieben Jahre und ging jetzt in Paris zu Ende. Der oberste französische Gerichtshof hat zugunsten des Regisseurs entschieden.

  • Leider nur kostenpflichtig lesbar.

    Inhaltliche Zusammenfassung wäre nett.

    Einer acht´s - der andere betracht´s - der dritte verlacht´s - was macht´s ?
    (Spruch über der Eingangstür des Rathauses zu Wernigerode)

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage haben die Nachkommen denn da geklagt, und was genau wollten sie einklagen?

    Es gibt doch die buchstäbliche künstlerische Freiheit, die das abdecken müsste?

    Vielleicht haben wir ja einen Juristen im Forum, der hier etwas Licht ins Dunkel bringen kann....

    ________________________________________________________________________________________


    Gruß
    Nicolas

  • In der Tat würde mich die Begründung auch interessieren und ob es im Urteil tatsächlich die von Holger in der Überschrift getroffene Aussage gibt oder ob diese sich nur aus dem Urteil selbst herleiten lässt - als Interpretation oder Wunschvorstellung. Haben wir also ein Grundsatzurteil oder eines in einem ganz konkreten Rechtsstreit? Ich gehe von letzterem aus. Was die Kunst angeht, die in Deutschland einen hohen Verfassungsstellenwert hat, sollte und darf sich kein Gericht weder auf die eine noch auf die andere Seite schlagen.

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Dazu fällt mir ein Zitat von Konrad Adenauer ein, als das BVerfG sein geplantes "Adenauer-Fernsehen" ablehnte:


    "Das Kabinett war sich darin einig, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch ist, meine Damen und Herren."

    Dr. Konrad Adenauer, Bundeskanzler (Plenarprotokoll, Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1961, 8308)

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões

  • Leider kann man die Begründung nicht nachlesen, aber wenn das allgemein gültig sein soll, dann wäre leider jedem, der "Künstler" zu sein glaubt, die Narrenfreiheit gegeben, fremde Werke durch Überschmieren zu verunstalten. Dem Publikum, das die echten Werke des Komponisten sehen möchte, bleibt also nichts anderes mehr übrig, als mit den Füßen abzustimmen, d.h. das Opernhaus zu verlassen, ins Kino zu gehen, solange noch werkgetreue Inszenierungen aus der MET und anderen Opernhäusern der Welt übertragen werden (was ja - wie ich - schon sehr viele getan haben. Die Kinos füllen sich mehr und mehr, nachdem sich das langsam herumspricht) oder DVDs zu kaufen, solange es die mit den Originalwerken noch gibt. Nun ist das zunächst ein Richterspruch eines französischen Gerichts. Man darf also noch hoffen, dass deutsche Gerichte anders entscheiden.


    Liebe Grüße

    Gerhard

    Regietheater ist die Menge der Inszenierungen von Leuten, die nicht Regie führen können. (Zitat Prof. Christian Lehmann)

  • Man darf also noch hoffen, dass deutsche Gerichte anders entscheiden.

    Lieber Gerhard, da bist du aber optimistisch. Es hat sich hier ein Götze etabliert, genannt "künstlerische Freiheit", egal, welcher Unsinn in seinem Namen veranstaltet wird, mit Oberpriestern , genannt Regisseure und Adepten, die sich vor allem in der Kritikerkaste tummeln. Dass auch Richter sich diesem Götzen beugen wundert mich wenig. Allerdings muss ich dazu anmerken, dass ich die Rechtslage nicht beurteilen kann, schon gar nicht die in Frankreich. Hier in Deutschland zeigte sich ja bereits im Zusammenhang mit Herrn Meese und dem Hitlergruß, dass auch unsere Richter zur Götzenanbetung tendieren.

    Viele Grüße

    Mme. Cortese

    Gott achtet mich, wenn ich arbeite, aber er liebt mich, wenn ich singe (Tagore)

  • Ach so - und ich dachte schon...


    Nun ja, das passt ja dann dazu, dass die riesigen Hakenkreuzfahnen, die -Armbinden und Führerbilder in Dokus und Film-/Fernsehproduktionen das Bild "verschönern".


    :stumm:

    .


    MUSIKWANDERER

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  • Leider kann man die Begründung nicht nachlesen, aber wenn das allgemein gültig sein soll, dann wäre leider jedem, der "Künstler" zu sein glaubt, die Narrenfreiheit gegeben, fremde Werke durch Überschmieren zu verunstalten

    Im Augenblick ist das offenbar so

    Es hat sich hier ein Götze etabliert, genannt "künstlerische Freiheit", egal, welcher Unsinn unter diesem Etikett veranstaltet wird, mit Oberpriestern , genannt Regisseure und Adepten, die sich vor allem in der Kritikerkaste tummeln. Dass auch Richter sich diesem Götzen beugen wundert mich wenig.

    Sehr richtig - Die sogenannte "Künstlerische Freiheit" ist ein Selbstschutz jener, die objektiv aus eigener Kraft gar nicht fähig wären etwas zu schaffen was den Begriff "Kunst" verdient. Die einen wissen das und verstecken sich hinter diesem Schutzschild . das ist übrigens in diesem Zusammenhang nicht "Künstlerische Freiheit" sondern die "Freiheit der Kunst" - das ist in Wahrheit der Götze. Aber - auch wenn ich es nicht mehr erleben werde -die Gesellschaft - Ansätze sind schion da - wir dereinst diese Kunst ächten - und im schlimmsten Fall sogar verbrennen.

    Es gibt Dinge, die Unmut erzeugen und scheinbar unangreifbar sind. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Unschuldsvermutung, die oft dann angewandt wird, wenn der Beklagt schon längst überführt iaber noch nicht verurteilt ist. HEUTE liest sich der Satz - nachdem die Vergehen des Beschuldigten minutiös beschrieben und aufgezählt wurden

    "Es gilt die Unschuldsvermutung" wie blanker Hohn . eine Worthülse an die niemand mehr glaubt. In Österreich ist es verboten a) Auskänder bei Stellenangeboten auszugrenzen. Sa löst man bei uns so: "akzentfreies Deutsch ist Voraussetzung" oder das Gesetz, wo bei Berichten über Kriminelle nicht die Herkunft geschrieben werden darf. In Wien hat dieser Tage ein 17 Jähriger Afghane ein 16 Mädchen erstochen. Da hat sich kein Mensch drum gekümmert - man hat das Herkunftsland genannt. genuso wird es dereinst den "Künstlern" ergehen - sie werden sich Bewertungen gefllen lassen müssen und auch das, daß sie nicht mehr subventioniert werden. Dann verhundgern sie alleine.

    Ich stele mir vor, ich schreibe ein Threaterstück (und das ist etwas, das ich durchaus kann - meine Darsteller in meinem Film an dem ich derzeit grade drehe rühmen meine pointiert Boshaften Dialoge) und dann kommt jemand und verschandelt es - bezeichnet sich als Künstler - und bekommt noch recht.

    Hier ist ein Netzwerk aktiv, das eines Tages zerschlagen werden wird - und dann wird Heulen und Zähneknirschen sein.


    In der Kunst darf die Freiheit nicht größer sein, als in der Gesellschaft.


    und dort ist fdie Freiheit lediglich ein Chimäre- ein Trugbild das man dermachtlosen Menge vorgaukelt um sie besser manipulieren zu können...


    mfg aus Wien

    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Lieber Gerhard, da bist du aber optimistisch. Es hat sich hier ein Götze etabliert, genannt "künstlerische Freiheit", egal, welcher Unsinn unter diesem Etikett veranstaltet wird, mit Oberpriestern , genannt Regisseure und Adepten, die sich vor allem in der Kritikerkaste tummeln. Dass auch Richter sich diesem Götzen beugen wundert mich wenig. Allerdings muss ich dazu anmerken, dass ich die Rechtslage nicht beurteilen kann, schon gar nicht die in Frankreich. Hier in Deutschland zeigte sich ja bereits im Zusammenhang mit Herrn Meese und dem Hitlergruß, dass auch unsere Richter zur Götzenanbetung tendieren.

    Viele Grüße

    Mme. Cortese

    Liebe Mme Cortese,

    ich bin ob deines Beitrages wirklich ziemlich irritiert.

    Was ich gut einordnen kann, sind geschmackliche Präferenzen bzw. Grenzen. Das geht in den Bereich des Persönlichen und hat seine volle Berechtigung. Und auch wenn du irgendwo "Unsinn" ausmachst, dann spricht viel dafür, diesen zu benennen und kommunizieren.

    Hier allerdings geht es um justiziable Angelegenheiten und damit um Zusammenhänge, die den Staat und vor allem dessen Zugehörige als Gesellschaft betrifft. Es fällt mir schwer zu glauben, dass du als Kunstliebhaberin die "künstlerische Freiheit" nicht als schützenswertes Gut betrachtest - und zwar über deine persönlichen Geschmacksgrenzen hinaus, die ja deinem subjektiven Empfinden unterliegen.

    Selbst wenn ich längst nicht alles verstehe, was Regisseure, Kritiker etc. antreibt, bewegt etc., käme ich nicht auf den Gedanken, mein begrenztes Verständnis als Grundlage für eine generelle Ablehnung eines weit gefassten künstlerischen Freiheitsbegriffs zu instrumentalisieren. Im Gegenteil: Weil mir bewusst ist, wie begrenzt meine Auffassungsgabe hinsichtlich anderer Perspektiven ist, Welt und Kunst zu sehen, erlege ich mir größtmögliche Anerkennung dessen auf, was mir fremd erscheint.

    Die Überhöhung deiner Kritik mithilfe des "Götzen"-Begriffs geht für mein Empfinden schon fast in die Richtung von Verschwörungstheorien - meinst du das wirklich so? Dass Richter allen Ernstes mehr oder weniger flächendeckend geltendes Recht beugen, um vermeintlich unsinnigen künstlerischen Äußerungen zu huldigen?

    Ein Wort noch zu Herrn Meese: Sicherlich sucht dieser mit dem Hitlergruß usw. ganz bewusst einen Grenzbereich auf - auch in dem Bewusstsein, dass dies provozierend wirken kann. Das ist eben ein Aspekt des Wesens eines solchen Grenzbereiches der Kunst. Allerdings haben selbst tendenziell konservative Medien wie die "Welt" dazu klar geschrieben, dass es sich bei diesem Einsatz von Nazi-Symbolen keineswegs um Äußerungen des Privatmenschen Meese handelt. Also um kein strafwürdiges Bekenntnis zur NS-Ideologie. Auch hier plädiere ich sehr dafür, dass wir unser Empfinden nicht überbewerten - zu enge justiziable Grenzen würden eine Reihe weiterer sehr fragwürdiger der Kunst abträglicher bis gefährlicher Konsequenzen bedeuten.

    Dennoch muss auch ich den Ball hier ganz flach halten, denn hinsichtlich des rechtlichen Kontextes bin ich ebenfalls alles andere als ein Fachmann.


    Lieber Holger, deshalb schließe ich mich denen an, die sich über eine inhaltliche Wiedergabe des Artikels in für dich zumutbarer Form freuen würden.

  • Der Rechtsstreit lief wie folgt ab:


    Zuerst hat das Landgericht Paris die Klage der Erben abgewiesen. Darauf ging es in die nächste Instanz. Dann hat das Oberlandesgericht Paris das Urteil aufgehoben mit der Begründung, der Regisseur verletze das Urheberrecht, zugleich aber festgestellt, dass die Inszenierung die "Kernaussage des Werks" insgesamt nicht antaste. Das oberste Gericht schließlich hat diesen "juristisch brisanten Widerspruch" des Oberlandesgerichts wiederum aufgehoben und alles zurück an das Oberlandesgericht Versaille verwiesen. Das hat dann im Sinne des Urteils des obersten Gerichtes der Kunstfreiheit vor dem Erb-Urheberrecht den Vorrang eingeräumt, also ein verbindliches Grundsatzurteil gefällt.


    Schöne Grüße

    Holger

  • Lieber Leuiermann,


    nur eine Frage: Empfindest du das Überschmieren eines vorhandenen fremden Kunstwerks durch die sogenannte "künstlerische Freiheit" gedeckt?


    Liebe Grüße

    Gerhard

    Regietheater ist die Menge der Inszenierungen von Leuten, die nicht Regie führen können. (Zitat Prof. Christian Lehmann)

  • nur eine Frage: Empfindest du das Überschmieren eines vorhandenen fremden Kunstwerks durch die sogenannte "künstlerische Freiheit" gedeckt?

    Um den weiteren Verlauf der "Diskussion" abzukürzen und uns allen Zeit und Nerven zu sparen:


    Das Überschmieren der Mona Lisa ist nicht mit der Inszenierung einer Oper zu vergleichen! - Doch, kann verglichen werden!! - Nein, vollkommenen anderer Werkbegriff. Wiedeholbarkeit der Inszenierung in anderer Form vs. Zerstörung eines Bildes!!! - Philsophische "Feinheiten", die niemand versteht und die keiner hören will!!!! - Wieso diese persönlichen Angriffe?!!!!! - Das sind keine persönlichen Angiffe und außerdem hast Du angefangen!!!!!! - Zerschießen des Threads!!!!!!! - Ruf nach mehr Moderation!!!!!!!! - Eskalation!!!!!!!!! - Schmollen!!!!!!!!!! - Schweigen!!!!!!!!!!! - Der Thread wird geschlossen!!!!!!!!!!!!


    Oh, Du fröhliche Weihnachtszeit !!


    p.s. Habe mir den Nebenzweig der "Nazi"-Diskussion (vgl. Godwin's Law) verkneifen müssen, da nicht mehr genügend "!" auf der Tatstatur ...

    mfG Michael


    Eine Meinungsäußerung ist noch kein Diskurs, eine Behauptung noch kein Argument und ein Argument noch kein Beweis.

  • Um den weiteren Verlauf der "Diskussion" abzukürzen und uns allen Zeit und Nerven zu sparen:


    Das Überschmieren der Mona Lisa ist nicht mit der Inszenierung einer Oper zu vergleichen! - Doch, kan verglichen werden!! - Nein, vollkommenen anderer Werkbegriff. Wiedrholbarkeit der Inszenierung in anderer Form vs. Zerstörung eines Bildes!!! - Philsophische "Feinheiten", die niemand versteht und die keiner hören will!!!! - Wieso diese persönlichen Angriffe?!!!!! - Das sind keine persönlichen Angiffe und außerdem hast Du angefangen!!!!!! - Zerschießen des Threads!!!!!!! - Ruf nach mehr Moderation!!!!!!!! - Eskalation!!!!!!!!! - Schmollen!!!!!!!!!! - Schweigen!!!!!!!!!!! - Der Thread wird geschlossen!!!!!!!!!!!!

    Lieber MSchenk,


    Deinen Beitrag kann ich nicht verstehen!! Gerhard hat eine ganz normale, sachliche Frage gestellt. Eine Antwort wird nicht automatisch dadurch eine Antwort, daß sie eine Vielzahl von Ausrufungszeichen enthält. Und womit hat Gerhard "angefangen" und wo siehst Du einen "persönlichen Angriff"?


    Vielleicht liegts am Wetter. Ich kann Dir jedenfalls nicht folgen.


    Herzlichst La Roche

    Ich streite für die Schönheit und den edlen Anstand des Theaters. Mit dieser Parole im Herzen leb' ich mein Leben für das Theater, und ich werde weiterleben in den Annalen seiner Geschichte!

    Zitat des Theaterdirektors La Roche aus Capriccio von Richard Strauss.

  • Deinen Beitrag kann ich nicht verstehen!! Gerhard hat eine ganz normale, sachliche Frage gestellt.

    Ganz ehrlich: Die Frage ist schon alleine aufgrund des fettgesetzten "Überschmieren" nicht mehr sachlich. - Ansonsten bezieht sich mein Beitrag auch nicht auf Gerhard persönlich, sondern auf den aus der Erfahrung heraus vollkommen absehbaren "Diskussions"-verlauf unabhängig davon, wer jetzt als nächstes und später als weiteres repliziert.

    mfG Michael


    Eine Meinungsäußerung ist noch kein Diskurs, eine Behauptung noch kein Argument und ein Argument noch kein Beweis.

  • ES ergibtr sich die Frag ob man über Reizthemen überhaupt sachlich diskutiern kann.

    Und es ist eine Frage der Weltanschauun gwas man als Kunst bezeichen kann und was nicht.

    Kunst hatte in der Vergangenheit stets den Begriff des "verfeinerten Handwerks" inkluduert.

    Handwerkliches Können ist sozusagen bie Basis der Kunst, die Spitze des Handwerks ist dann ber Beginn der Kunst.

    Diese Definition lässt sich dehnen wie ein Kaugummi - aber der Kern ist IMO unantastbarl


    Ich erinnere mich, daß ich vor vielen Jahren malen lernen wollte.

    Als Lai - versteht sich

    Man war erstaunt, empfahl mich an diverse Volkshochschulen etc.

    Und immer wieder bekam man zu hören, man solle "seiner "Kreativität" freien Lauf lassen. Die diversen Malkurse wurden zumeist von Damen mittleren gehobenen Alters geleitet, meist mit den Doppelnamen jener Personen, die sich für so wichtig hielten, daß sie ihren "berühmten" Geburtsnamen nicht aufgeben wollten, und denne IMO jegliche Kritikfähigkeit für eigenes Schaffen abging.


    Inszernierung: Aus meiner Sicht kann das keine Kunst sein, es ist die Aufgabe, das Werk nach bestem Wissen und Gewissen so zu rekonstruiren, wie es der Autor gedacht hat.

    Wenn ich Schiller uimschreibe, dann ist das keine Kunst sindern - je nach persönlicher Absicht Parodie, politische Agitation oder Verschandelung. In letzteren Falle ist noch zu unterscheiden ob es sich hier um eine BEWUSSTE Verschandelung handelt oder aber um eine Geschmacksverwirrung oder Unfähigkeit des Regisseurs. In einem Fall baurt man bewusst auf die Entstehung eines Skandals., im andeeren Fall möchte man den Leuten, die angeblich mit den historischen Hintergründen des Stückes nichts anfangen können ein mundgerechtes Stück liefern. Meist ist es aber so, daß der Regisseur sich unbewusst (?) mit diesen Leuten identifiziert, weil er sich selbser schon in der Schule schwer getan hat,

    Teilweise auch als Rache an seinen Lehrern und einer Geselolschaftsordung die Regeln unterworfen war und Ansprüche stellte, dennen er selber nicht gewachsen war.

    Dieses Wertesystem zu zerstören muß für solche Leute vermutlich höchste Lust bedeuten.


    Zum "Pariser Urteil" was soll ich über ein Land sagen, wo es möglich ist, die "Beleuchtung des Eiffelturms" als "Kunstwerk" zu deklarieren und es unter Copyright zu stellen.

    Und es ist jetz KEIN Witz: Wer ein Phot vom nächtlich beleuchteten Eiffelturm macht und ins Netz stellt, der macht sich -nach französischem Gesetz einer Urheberrechsverletzung schuldig - und kann geklagt werden.


    Gäbe ich einen derartigen Auftrag, dann nur mit einer Verzichtserklärung.


    Kunst ist IMO eine Ersatzreligion undd Religionskriege werden stets auf Leben und Tod geführt.


    Es war hier der Ruf nach Moderation laut.

    Die Moderation wird stets dort eingreifen wu ihrer Meinung nach reale "persönliche Angriffe " stattgefunden haben,

    nicht aber dann, wenn "Schund" als Schund bezeichnet wird. Es gibt Leute, die herabwürdigende Begriffe generell aus der Sprache verbannen möchte, weil er sich mit ihrem Welbild nicht vereinen lässt. Das mag gelingen oder nicht, die Ojektre und Subjekte indes, auf die diese Begriffe gemünzt waren oder sind, sind natürlich immer noch vorhanden,

    (der Taugenichts, der Habenichts, der Tunichtgut, der Nichtsnutz, der Scharlatan, der Parvenue, das Lumpenpack, das Gesindel, der Schund, Schmutzliteratur, Dillettantismus, und weitere verfemte und altväterlich klingende Begriffe) - die sind nämlich nicht auszurotten. Und derzeit sonnen sich sich unter dem Schutzmantel der "Political Correctness", der aber allmählich immer instabiler wird, weil die Gesellschaft im Wandel begriffen ist und sich almählich auf "alte Werte" zurückbesinnt....(man mag das persönlich begrüßen oder nicht)


    mfg aus Wien

    Alfred

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Die Diskussionsbeiträge der RT-Gegner hier sind einmal mehr völlig unsachlich. Es wäre erst einmal sachdienlich, sich die Begründung der Gerichtsurteile anzuschauen. Sämtliche Instanzen - also gerade auch die 2. Instanz, welche den Erben Recht gab - haben der Inszenierung Werktreue zugebilligt. Wenn diese 2. Instanz nämlich als Begründung eine Entstellung des Werks festgestellt hätte, wäre dessen Urteil höchstwahrscheinlich vom obersten Gericht bestätigt worden. Die 2. Instanz hat aber den Erben Recht gegeben, obwohl es deren Vorwurf einer Entstellung des Werkes für unbegründet hielt. Die Begründung war eine Güterabwägung: Erb-Urheberrecht geht in jedem Fall vor künstlerischer Interpretationsfreiheit des Künstlers, auch wenn der Vorwurf der "Verunstaltung" nicht triftig ist. Das bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass die Erben ein Monopol in Sachen Inerpretation bekommen und völlig willkürlich jede Aufführung verbieten können allein durch Berufung auf ihr Erb-Urheberrecht. Genau dem hat das Oberste Gericht zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut, das gegen solche Wilkür zu schützen ist. Man muss deshalb schon sehr gewichtige Gründe in der Sache haben, um die künstlerische Freiheit rechtsverbindlichich zu beschränken. Und die waren hier offensichtlich nicht gegeben.


    Schöne Grüße

    Holger

  • Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut,

    .....das permanent mißbraucht wird, durd eine "günstige" Gesetzgebung bedingt, die jegliche Regulierung als "Rechte Gefahr" sieht und dabei an der Realität vorbeischrammt.

    Kunst braucht Grenzen und Regeln - wie alles in der Welt. Ansonst nähern wir uns ( bzw sind - derzeit noch - mitten drin) der "künstlerischen Anarchie"

    Wenn ICH ein Stück schreib dann hat IMO NIEMAND das Recht es auch nur anzutasten. Es scheint der heutigen Gesllschaft abhanden gekommen zu sein zwischen MEIN und DEIN zu unterscheiden. Es gab sogar Briefe von abgelehnten Bewerbern für Tamino (wir waren einst SEHR streng), die die Behauptung aufstellten, ich hätte kein Recht sie abzuweisen, das Internet - und auch mien Forum seine "Allgemeingut". Welch eine Fehlinterpretation.


    mfg aus Wien

    Alfreed

    Wenn ich schon als Vorbild nicht tauge - lasst mich wenigstens ein schlechtes Beispiel sein !



  • Banner Trailer 2 Gelbe Rose
  • Um den weiteren Verlauf der "Diskussion" abzukürzen und uns allen Zeit und Nerven zu sparen:


    Das Überschmieren der Mona Lisa ist nicht mit der Inszenierung einer Oper zu vergleichen! - Doch, kann verglichen werden!! - Nein, vollkommenen anderer Werkbegriff. Wiedeholbarkeit der Inszenierung in anderer Form vs. Zerstörung eines Bildes!!! - Philsophische "Feinheiten", die niemand versteht und die keiner hören will!!!! - Wieso diese persönlichen Angriffe?!!!!! - Das sind keine persönlichen Angiffe und außerdem hast Du angefangen!!!!!! - Zerschießen des Threads!!!!!!! - Ruf nach mehr Moderation!!!!!!!! - Eskalation!!!!!!!!! - Schmollen!!!!!!!!!! - Schweigen!!!!!!!!!!! - Der Thread wird geschlossen!!!!!!!!!!!!

    Köstlich - und so treffend! :hahahaha:


    Das hast Du allerdings noch vergessen:

    Deinen Beitrag kann ich nicht verstehen!! Gerhard hat eine ganz normale, sachliche Frage gestellt.

    Der Traum ist aus, allein die Nacht noch nicht.

  • Lieber Gerhard,


    das ist in diesem Zusammenhang nicht ganz so einfach für mich zu beantworten. Das "Überschmieren" eines vorhandenen Kunstwerks hat mit der Frage nach künstlerischer Freiheit für meine Begriffe nämlich nicht viel zu tun, gerade auch nicht vor diesem konkreten Hintergrund. Deine Formulierung klingt eher nach einem hypothetischen Fall von Sachbeschädigung. Ich erinnere jedenfalls gerade keinen solchen, bei welchem ein Künstler eines anderen Künstlers Werk zerstört und dies mithilfe des Hinweises auf seine künstlerische Freiheit legitimiert. (Gleichwohl: Solche Fälle mag es dennoch geben, mir fällt da jetzt bloß nichts ein. Und klar: So etwas kann ich auf dieser allgemein-hytpothetischen Ebene kaum gutheißen.)

    Einen Sonderfall stellt hier wohl Banksys "programmierte" Zerstörung eines eigenen Gemäldes dar, welches durch den "destruktiven Akt" eine Art künstlerischer Metamorphose durchlief. Aber das ist wohl weder rechtlich bedenklich noch aus meiner persönlichen Sicht heraus.

    Hinsichtlich Poulenc liegt die Sache anders: Seine musikalisch-sprachliche Komposition ist unzerstört, sie ist weiterhin für alle Arten der Begegnung zugänglich.

  • Für mich ist Kunst das Schaffen eines eigenen Werkes und nicht das Verunstalten fremder Werke !!!!!!!! Das Libretto und der Titel des Werkes, auf das der Komponist die Oper geschrieben hat, geben für mich eindeutig die Handlung sowie Ort und Zeit vor. Die Aufgabe eines Regisseurs kann ich nur darin sehen, dass er diese Handlung mit Ort und Zeit auf der Bühne richtig gestaltet, so dass das Werk auch eindeutig erkennbar bleibt und dass er die Sänger zu entsprechenden Darstellung anleitet. Jede Veränderung von Ort, Zeit und Handlung ist und bleibt für mich daher eindeutig eine Überschmieren des Werkes. Und - wie Alfred richtig sagt, was Schund ist muss auch als solcher benannt werden können, wobei Überschmieren und Verunstaltung ganz normale gewöhnliche Worte sind. In diesem Thema ging es wieder einmal eindeutig um Zulässigkeit der Veränderung der Handlung eines vorhandenen Kunstwerks und da bleibe ich bei meiner eindeutigen Ablehnung.

    Was die Ablehnung des Regisseurstheater betrifft, weiß ich im Gegensatz zu Michael Schenk, dass sehr viele durchaus hören wollen, wenn jemand dazu seine klare Meinung vertritt. Die übrigen recht wirren Auslassungen verstehe ich auch nicht. Aber genau das reizt mich, weiterhin meine Meinung zu sagen, wenn jemand darüber so außer Fassung gerät.


    Liebe Grüße

    Gerhard

    Regietheater ist die Menge der Inszenierungen von Leuten, die nicht Regie führen können. (Zitat Prof. Christian Lehmann)

  • Das das Urheberrecht so angewendet wird ist schon interessant. Ich habe damit bisher eigentlich immer nur Streit um Geld assoziiert, also dass sich ein Künstler um seine Einnahmen betrogen sieht. Hier soll ja scheinbar eine originalgetreue Interpretation eingeklagt werden, von daher meine Frage, inwieweit das überhaupt einklagbar ist? Begeht denn der Regisseur eine Ordnungswidrigkeit indem er ein Werk abweichend von den Vorgaben des Künstlers interpretiert? Und wenn ja, wo ist denn die Grenze und wer legt sie fest?!


    Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis könnte ich mir vorstellen, das die Nachkommen eventuell untersagen könnten, das Werk in dieser Fassung in Originaltitel aufzuführen. Vielleicht müsste man ein "In Anlehnung an..." oder "frei nach..." voranstellen. Wobei die Frage bleibt, wo ist die Grenze und wer bestimmt darüber....

    ________________________________________________________________________________________


    Gruß
    Nicolas

  • [...] Die Aufgabe eines Regisseurs kann ich nur darin sehen, dass er diese Handlung mit Ort und Zeit auf der Bühne richtig gestaltet, so dass das Werk auch eindeutig erkennbar bleibt und dass er die Sänger zu entsprechenden Darstellung anleitet. [...]

    Tja, und da wären wir wieder: Um als ein inzwischen geradezu klassisches Beispiel zu nennen, den sogenannten Klassengrin von Peter Konwitschny. Habe die Inszenierung mehrfach gesehen, aber schon beim ersten Mal eindeutig erkannt, dass es sich hierbei um Richard Wagners romatische Oper Lohengrin handelt und auch die Sänger ließen mich in ihrer Darstellung klar auf die im Libretto verhandelten Inhalte rekurrieren. - Was machen wir jetzt?

    Die übrigen recht wirren Auslassungen verstehe ich auch nicht. Aber genau das reizt mich, weiterhin meine Meinung zu sagen, wenn jemand darüber so außer Fassung gerät.

    Es ist mir schon fast ein wenig unangenehm, aber zur Klarstellung: Es handelt sich sich hier nicht um eine "wirre" Meinungsäußerung als Zeichen eines irgendgearteten aus der Fassung geratens meinerseits, sondern lediglich um die leicht ironisierende Zuspitzung eines vermuteten Diskussionsverlaufes in dialogischer Darstellung. - Und mit Verlaub, Dein Beitrag #23 läßt sich dieser Voraussage ja ziemlich unmittelbar unterordnen ;)

    mfG Michael


    Eine Meinungsäußerung ist noch kein Diskurs, eine Behauptung noch kein Argument und ein Argument noch kein Beweis.

  • Was machen wir jetzt?

    Am besten "Augen zu und durch!" Allerdings würde ich gelegentlich auch mal eine Oper nicht nur mit offenen Ohren, sondern auch mit offenen Augen genießen. Ist das zuviel verlangt?

    Gott achtet mich, wenn ich arbeite, aber er liebt mich, wenn ich singe (Tagore)

  • Was machen wir jetzt?

    Am besten "Augen zu und durch!" Allerdings würde ich gelegentlich auch mal eine Oper nicht nur mit offenen Ohren, sondern auch mit offenen Augen genießen. Ist das zuviel verlangt?

    Nein, natürlich nicht! Aber was soll ich dazu tun? - Ich kann im wesentlichen nur für die Hamburgere Staatsoper sprechen, aber auch hier gibt es m.E. eine Vielzahl an Inszenierungen, die weit weniger "kritisch" sind, als der Konwitschny-Lohengrin. Beispielsweise wären ein Rigoletto und eine Luisa Miller von Andreas Homoki zu nennen, auch der Don Carlos oder Die Meistersinger von Konwitschny sind sehr viel näher am Libretto, als hier so mancher wahrhaben will. Weiter zu nennen wäre die Madame Butterfly oder La fanciulla del west von Boussard/Lemaire/Lacroix und und und .... Von ganz klassischen Inszenierungen, wie L’elisir d’amore (Ponelle) oder Cavalleria rusticana / I Pagliacci (Marelli(?)) will ich garnicht sprechen.


    Wenn sich aber jemand - und so hat es zumindest bei manchen den Anschein - absolut auf nichts einlassen will, den Opernbesuch zugunsten von DVD oder Kino verweigert und dies hier permanent vor sich herträgt, dann darf ich doch wohl auch darauf reagieren?! - Auch dies scheint mir nicht zuviel verlangt.

    mfG Michael


    Eine Meinungsäußerung ist noch kein Diskurs, eine Behauptung noch kein Argument und ein Argument noch kein Beweis.

  • (...) Sämtliche Instanzen - also gerade auch die 2. Instanz, welche den Erben Recht gab - haben der Inszenierung Werktreue zugebilligt. Wenn diese 2. Instanz nämlich als Begründung eine Entstellung des Werks festgestellt hätte, wäre dessen Urteil höchstwahrscheinlich vom obersten Gericht bestätigt worden. Die 2. Instanz hat aber den Erben Recht gegeben, obwohl es deren Vorwurf einer Entstellung des Werkes für unbegründet hielt. Die Begründung war eine Güterabwägung: Erb-Urheberrecht geht in jedem Fall vor künstlerischer Interpretationsfreiheit des Künstlers, auch wenn der Vorwurf der "Verunstaltung" nicht triftig ist. Das bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass die Erben ein Monopol in Sachen Inerpretation bekommen und völlig willkürlich jede Aufführung verbieten können allein durch Berufung auf ihr Erb-Urheberrecht. Genau dem hat das Oberste Gericht zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut, das gegen solche Wilkür zu schützen ist. Man muss deshalb schon sehr gewichtige Gründe in der Sache haben, um die künstlerische Freiheit rechtsverbindlichich zu beschränken. Und die waren hier offensichtlich nicht gegeben.


    Schöne Grüße

    Holger

    Vielen Dank, Holger. Das ist ein für mich hochinteressanter Vorgang, dessen Grundlagen ich allerdings nicht ausreichend beurteilen kann: Weder kenne ich mich genügend zum "Erb-Urheberrecht" aus, noch habe ich die Inszenierung gesehen. (Hier in Hamburg wurden die Karmeliterinnen szenisch sehr eindrücklich geköpft.) Spannend aber finde ich, wenn es vor Gericht darum geht, welches denn die "Kernaussage" eines Stückes ist. Wenn das immer so einfach wäre. Und dann muss ein Richter also auf Grundlage einer solch interpretierenden Abstraktion ein gegen anderes Recht abwägendes Justizurteil fällen - schwierig.

    Ich habe eben ein wenig auf br-klassik.de dazu gelesen. Die Inszenierung soll 2020/21 wieder im Spielplan erscheinen, und die zwischenzeitlich per Gerichtsbeschluss zurückgehaltene DVD wieder verkauft werden. Zumindest die werde ich mir wohl zulegen und dann hoffentlich meine eigene Antwort auf die Frage nach der Wahrung der "Kernaussage" finden.

  • Habe mir erlaubt, einfach zum Thema Urheberrecht zu googeln:


    https://www.urheberrecht.de/


    folgendes Satz könnte ein Grundlage für eine Klage sein:


    Zitat

    Verwertung

    Damit eine persönlich-geistige Schöpfung von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann, bedarf es einer Verwertung. Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selber wahrnehmen oder ggf. als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen.

    Unter den Begriff Verwertung fallen unter anderem Nutzungsarten wie Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungen zustimmen, in der Regel werden dafür Verträge aufgesetzt.

    Durch die Verträge wird zum einen die Entlohnung des Urhebers geregelt, zum anderen kann durch vertragliche Regelungen die Entstellung oder unerwünschte Bearbeitung unterbunden werden.

    Dann wäre die Fragen ob die Nachkommen automatisch stellvertretend für den Urheber agieren können, und ob sie stellvertretend eine Entstellung oder unerwünschte Bearbeitung bei einer bestimmten Interpretation feststellen können. Da sich bereits mehrere Instanzen damit befasst haben, lautet die Antwort vermutlich ja. Dieser Aspekt des Urheberrechts war mir neu, man lernt halt nie aus....

    ________________________________________________________________________________________


    Gruß
    Nicolas

  • Wenn das immer so einfach wäre. Und dann muss ein Richter also auf Grundlage einer solch interpretierenden Abstraktion ein gegen anderes Recht abwägendes Justizurteil fällen - schwierig.

    Lieber Leiermann,


    genau deshalb finde ich diesen ganzen juristischen Weg auch wenig sinnvoll. Im Artikel der Süddeutschen stand auch zu lesen, dass die Richard Strauß-Erben auf solche Prozesse verzichtet haben, auch wenn ihnen Inszenierungen nicht gefielen. Ganz pragmatisch ist der Beeinflussings-Versuch finde ich kontraproduktiv. Gerade bei zeitgenössischen Stücken geht es doch darum, dass sie sich im Repertoire erst etablieren müssen. Wenn sich gerade die namhaftesten Künstler bevormundet fühlen, werden sie die Stücke gar nicht inszenieren. Und damit ist dem Komponisten letztlich nicht gedient. Besser eine umstrittene Inszenierung als gar keine Inszenierung. Dann wird das Stück irgendwann vergessen.

    Das ist genau das Problem, lieber Nicolas. Der Komponist selbst ist ja der wirkliche Urheber und hat seine Wünsche, kann also auch feststellen, was "unerwünscht" ist. Aber die Erben? Dann wird es dubios. Dann entsteht das unlösbare Problem, wirklich rechtsverbindlich und nicht nur willkürlich festzustellen, was eine Entstellung ist und was nicht. Denn wie soll das gehen?


    Schöne Grüße

    Holger

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