Der Komponist selbst ist ja der wirkliche Urheber und hat seine Wünsche, kann also auch feststellen, was "unerwünscht" ist. Aber die Erben? Dann wird es dubios.
Argumentierst Du hier nicht zu moralisch in einem Rechtsstreit, lieber Holger? Auf welcher Rechtsgrundlage wurde überbaupt entschieden? Wie sind die Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Rechtslage? Kann man es vergleichen? Du bringst das Beispiel Richard Strauss. Das kenne ich auch. Seine Ergeben sind realistisch, schließlich verdienen sie auch Geld. In Deutschland hat die Kunst Verfassungsrang. In Frankreich meines Wissens nach nicht. Deutschland hatte den Faschismus als Staatsform, Frankreich nicht. Unser Rechtssystem ist stark geprägt von den schlimmen Erfahrungen der Diktatur. Deshalb ist es so wichtig, dass Kunst frei ist und nicht unter Vorbehalt steht. Die Freiheit aber ist immer schwieriger zu leben und zu händeln. Ich wundere mich nur, dass es diese Sehnsucht gibt nach Verboten etc. Es gibt von Anna Seghers eine Novelle mit dem Titel dem etwas sperrigen und berichtsmäßigen Titel "Wiedereinführung der Sklaverei in Guadeloupe". Sklaven werden befreit, können aber mit der Freiheit überhaupt nicht umgehen. Sie wünschen sich in die Unterdrückung zurück.