In Berlin wollte ein Mädchen in den Domchor aufgenommen werden, der sich ausschließlich aus Knaben zusammensetzt. Diese Tradition reichen bis ins Jahr 1465 zurück. Die Chorleitung lehnte die Bewerbung nach eingehender Prüfung aus künstlerischen Gründen ab und berief sich auf den ganz einmaligen Klang, der nur durch männliche Stimmen hervorzubringen sei. Die Mutter des Kindes zog vor Gericht und berief sich in Namen ihrer Tochter auf die im deutschen Grundgesetzt verankerte Gleichberechtigung (Art. 3). Also gerieten zwei Verfassungswerte in Konflikt, die Kunstfreiheit und die Gleichberechtigung. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun für die Kunstfreiheit und lehnte das Begehren der Klägerin ab. Es ließ aber Berufung zu. Darauf man gespannt sein. Sollten in höherer Instanz anders entschieden werden, könnte dies das Ende der Knabenchöre, die auch in unserem Forum thematisiert wurden, bedeuten.
Eine knappe Zusammenfassung des Vorgangs findet sich hier. Das Thema schaffte es gestern sogar in die wichtigsten deutschen Nachrichtgenmagazine.