Lieber "Rheingold1876",
vielen Dank für deine erschöpfende Antwort.
Diese "Messias" wurde bereits 1953 bei damaligen NWDR, der sich zwei Jahre später in den NDR und den WDR teilte, aufgenommen.
Ja, das stimmt. Ich habe das beim Recherchieren vor einigen Minuten auch schon herausgefunden und schon vor deiner Antwort in meinem Beitrag verbessert.
Das ist natürlich nicht strafbar, denn die Aufnahme als solche ist ja frei.
Aha. Alles klar, vielen Dank. Ich wusste nicht, ob das Aufnahmejahr oder das Erstveröffentlichungsjahr entscheidend ist. Oder ist diese Veröffentlichung von 2009 eben doch nicht die erste Veröffentlichung auf dem CD-Markt? Aber wenn du sagst, sie ist rechtefrei, dann glaube ich dir das natürlich.
Und dieser "Messias" steht auch deshalb im Netz, weil es nicht strafbar ist.
Das kann gut sein. Er steht sogar auf zwei verschiedenen Kanälen bei Youtube im Netz. (Nicht einer davon gehört mir, das nur noch einmal zur Karstellung.)
Der Hochlader hat bestimmt nicht das geringste Schulbewusstein.
Warum sollte er auch, wenn die Aufnahme rechtefrei ist?
Es ist bei einigem Nachdenken nur unmoralisch.
Das kommt darauf an, zu welchen Ergebnissen man bei diesem Nachdenken kommt. Es gibt da sicher verschiedene Möglichkeiten und Perspektiven. Eine rechtsverbindliche "Moral" neben dem Recht gibt es eben nicht.
Aber vielen Dank nochmal für die umfassende Antwort.