Beiträge von claudron

    Ich war in Thüringen in Dornheim wo Bach sich 1706 hat Trauen lassen. Auch die Orgel die Bach gestimmt hatte ist noch vorhanden, sogar 60 % orginal. DieKirche heisst gleube ich Barthoöomeus Kirche und war evangelisch und wurde von den Dorfbewohnern neu aufgebaut. Sie ist zihmlich alt und wurde schon im 30 Jährigem Krieg teilweise ausgeraubt und beschäigt. Der Orginal Traualtar ist auch noch vorhanden und eine wahres Highleit.


    Der Führer hat lustige Geschichten uber Bach und die Zahl 14 erzählt. Die Zahl fand Bach ganz toll. Er hat sich sogar malen lassen mit 14 Knöpfen auf seimem Hemd .Die Zahl kommt auch in den Daten seiner Trauungen vor.


    Sehr interresant fand ich auch die Kantate welche Bach auf seinen Polterabend komponiert hatte. Wird nicht in Kirchen aufgeführt, weil Sie anzüvhtig ist.


    Man kann sich auch heute wieder dort trauen lassen, was auch viele Leute gerne machen.


    Da die Musik die dort wohl auch gut live gespielt wird, kann ich Bach Fans einen Besuch nur emphehlen.

    Bei Kriegsmusik fällt mir der Zapfenstreich ein.


    Kurz gesagt haben sich die Preußen das Abendgebet ihrer russischen Verbündeten abgeschaut. Es ist wohl so, dass die Tradition, zur Zeit des 30 Jährigen Krieges, um die Landsknechte aus den Tavernen ins Lager zu beordern mit Flöten und der Kombination der Abendandacht der Zar´schen Truppen den Streich in seiner heutigen Form hervorgebracht hat. Es gibt wohl mehrere Teile, wobei die Musik die zurückkehrenden Truppen
    grüßt und nachdem diese zurück waren ein zweiter Teil folgte um die gefallenen zu betrauern. Erst Infanterie dann Kavallerie. Der Beethofsche "Yorckschen Marsch" ist wohl ein wesentliches Element. Ich finde es immer sehr interessant heutzutage den Zapfenstreich zu verfolgen, da sich die Oberhäupter 3 Stücke aussuchen dürfen.

    Hallo Forianer;


    ich habe immer noch Probleme genau das Alter der Platten zu bestimmen.


    Gibt es irgendwo Listen wo anhand der Martritzennummer das genaue Alter bestimmt werden kann.Muss der Record zwangsläufig aus der Zeit stammen in der der Dirigent das Orchester geleitet hat. Oder konnte man wie heute die Aufführungen "konservieren"?

    Hallo Leute,


    durch Zufall hab ich noch Schellack Schallplatten gefunden.
    Das Label ist His Master´s Voice. Sie sind ziehmlich alt , und sogar teilweise beschimmelt. Das Zeug riecht auch irgendwie nach Terpentin.


    Dabei ist : Tannheuser - Overtüre Teil 1 u. 2 -Mitglieder der Staatskapelle, Leo Blech ; Actual Bird Record - A Captive Nightingale 1. u. 2 Herr Carl Reich of Bremen.Berlin ?? ; Mendelssohn 4 Lp´s auch von Leo Blech im Stober und noch andere Sachen.


    Ich schätze die Platten so auf 1950. Oder koennten Sie älter sein. Es sind noch 2 andere Label dabei. Dekka : Orpheus in the Underworld - Basil Cameron sowie Columbia : Pagliacci Percy Pitt . Hier ein Bild,ist am besten wenn man was sieht:


    http://xs45.xs.to/pics/05361/dekka.jpg

    Danke Cosima,


    der Link bringt Licht ins Dunkel. Hätte nicht gedacht das Bukowski soviel von Musik verstand. Er hat wohl alle Werke unter dem Einfluß der Musik geschrieben. Es ist mir auch nur aufgefallen, weil ich mich öfter hier rumtreibe. Hätte ich aber nicht von Ihm gedacht, weil er ja doch manchmal zu Wiederwärtigem neigt. Aber klassische Musik hat ja den Vorteil, dass sie sich nie schlecht anhört. Das hat Bukowski bestimmt auch gemerkt.


    ThomasBernhard
    Nein, die Musik untermalt das Hörspiel nicht, aber Götz George trägt es vor, was ungefähr der gleichen Wirkung nahekommt.

    Hallo Leute,


    ich hab mir ein paar Hörspiele von Charles Bukowski besorgt.
    Habe B. früher in der Schule immer gelesen, aber nicht weil sie mir gefallen hätten, eher deshalb weil unsere Lehrer es gar nicht gut fanden, den Mix aus üblen Comics und Bukowski.
    Oh Graus. :baby: . Es geht bei Bukowski eigentlich immer um Paarung, Saufen und Sterben. Es waren wohl die wesentliche Sachen die ihn beschäftigten. Das haben andere auch aber nicht so banal wie er. Aber immer wenn er einen Geistesblitz hat kommt Klassik ins Spiel.


    Ein Beispiel ist als Bukowski bei seinem Freund Harry ist. Sie besaufen sich, bei Harry ist eine Frau. Bukowski stört die Situation und verschwindet und erwähnt er wolle nicht mit Harry tauschen, da der sich jetzt bei Schostakowic`s 5ter Symphonie mit ihren A…… rumplagen müsse.


    Ein zweites mal ist Bukowski auf der Pferderennbahn. Er setzt zweimal und gewinnt. Sodann fährt er in seinen Lieblingsbordell zu seiner liebsten Prostituierten. Er wirft alles Geld aufs Bett und genießt die Tricks des leichten Mädchens bei Carmen.



    Woher kommen die ständigen klassischen Einspielungen. Kennt Ihr andere. Warum bei Bukowski?

    Es läuft


    ANTONÍN DVOXÁK, SYMPHONIE N° 9, Aus der Neuen Welt



    Op. 95 en mi mineur
    Berliner Philarmoniker
    Herbert von Karajan


    Ziehmlich verwirrend wegen den vielen Instumenten. Musik für ein großes Ensemble. Sehr besonders an diesem Werk ist der Scotch snap. Welcher DVOXÁK Spezialist kann ihn erklären.

    Hallo,
    zuerst wäre es sinnvoll den Begriff Kreativität zu definieren.


    In der Unternehmenswelt, in dieser Zeit, zerbrechen sich kluge Leute den Kopf wie man Kreativität messen kann.


    Ich denke es hat nichts mit dem Alter zu tun, sondern vielmehr damit der Erste zu sein. Einstein war sehr Kreativ, und nicht unbedingt der intelligenteste Schüler in jungen Jahren. Aber die Behauptung er hätte zweimal Schulklassen wiederholen müssen stimmt wohl nicht. Trotzdem war er seiner Zeit 50 Jahre voraus. Edison hat die Lampe erfunden oder Daimler die Kutsche mit Motor. Ich denke Kreativität ist ins Nichts vorzustoßen und neues Unbekanntes hervorzurufen.

    Kann man behaupten Herbert von Karajan ist/war der beste Dirigent unserer Zeit? Es gibt keinen anderen Dirigenten der annähernd so viele Werke betreute. Kann man daraus ableiten, dass was er nicht bearbeitete auch nicht zum Kanon der klassischen Musik gehört.Und ist es wirkliich richtig, dass K. Buddhist war.

    Es läuft



    Benjamin Britten Temporal Variations für Oboe & Orchester;
    Lachrymae für Viola & Orchester op. 48a;Suite on
    English Folk Tunes op. 90;A Charm of Lullabies
    f. Sopran & Orchester
    Wyn-Rogers, Daniel, Northern Sinfonia, Bedford



    M. Kuhe in FonoForum 5 / 99: "Herausgekommen ist eine höchst instruktive, aber auch interpretatorisch rundweg gelungene Veröffentlichung, zumal die Northern Sinfonia mit bewundernswertem Einfühlungsvermögen den jeweils adäquaten Tonfall trifft. So gelingt durchweg die Balance zwischen schlanker Frische und einem sattem Ensembleklang."

    Holst meets Kampfstern Galactika


    Isao Tomita The Planets




    Tomita ist bekannt wegen seiner Umsetzungen größer Klassiker auf dem Syntheziser. Er hat unter anderem auch Debussy,Mussorgski und Beethoven umgesetzt. Gut gefallen mir die Samples von gregorianischen Gesängen die er einbaut.

    Es läuft


    Bach - Cello Suites - Yo-Yo Ma - Suite No. 01 in G Major




    Das Stück lief auch in dem Film Master & Commander mit Russel Crow.
    Ich hab das orginal Buch. Dort ist der Captain ziehmlich widerwärtig und wiegt 300 Pfund. Die französiche Frigatte ist dort eine amerikanische. Aber das will ja keiner sehn...

    Das Thema ist wohl recht komplex.


    Im Äther gibt es allerhand Müll, aber ich habe gelesen, dass einige Leute sich große Mühe geben und es zum Hobby gemacht haben Dinge ins Netz zu stellen. Wie dem auch sei


    Herrschende meinung ist wohl, dass das Rechtssystem nach wie vor die urheberrechtliche Problematik der Tauschbörsen nicht umfassend und eindeutig löst.


    So die Ansicht, dass nur das Verhalten des Anbieters in einer Tauschbörse als unbenannte öffentliche Wiedergabe unzulässig ist (§ 53 VI UrhG). Lädt der Nutzer die Datei herunter, sei dies hingegen durch § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt. Der Verfasser folgt damit einer gewichtigen Lehrmeinung, die den Grund für § 53 Abs. 1 UrhG darin erblickt, dass ein Verbot in der privaten Sphäre nicht durchsetzbar ist und auch für rechtswidrige Vorlagen gilt. Ein Ausschluss der Ausnahme sei nur zu befürworten, wenn das Verhalten des Nutzers zu missbilligen ist; dies sei der Fall, wenn er sich rechtswidrig die Vorlage verschafft, nicht hingegen wenn er sie bloß aus dem Internet herunterlädt.


    In Deutsch
    Aktuell gilt für die Teilnahme an Musik-Tauschbörsen folgendes:
    Das Kopieren von Musik auf den Computer ist zu privaten Zwecken zulässig (Privatkopie).
    Unzulässig ist das Anbieten der Kopien für Dritte.
    Der Download der im Internet angebotenen Musik war zivilrechtlich unzulässig, aber strafrechtlich umstritten, da die Kopie auf dem Angebots-Computer nicht rechtswidrig hergestellt war, sondern eine zulässige Privatkopie.


    Das neu (um-)gesetzte Recht soll nach Ansicht des Verfassers - trotz des § 53 Abs. 1 UrhG n.F. - die Rechtslage für Tauschbörsen nicht wesentlich verändert haben (§ 53 Abs. 1 UrhG verbietet auch Vervielfältigungen, wenn die Vorlage "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" worden ist). Zwar seien die meisten Vorlagen rechtswidrig, insbesondere die unter Umgehung des Kopierschutzes hergestellten Vorlagen; das Merkmal "offensichtlich" sei aber generell zu verneinen, weil dem Nutzer nicht zumutbar sei, die Rechtswidrigkeit zu beurteilen. Der Verfasser wendet sich damit grundlegend gegen die rechtspolitische Entscheidung, die dazu führe, den Nutzern zu viele Prüfpflichten aufzuerlegen und die eine Risikoverlagerung bewirke. Abs. 3 .Unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der Betreiber einer zentralen Tauschbörse als Zugangsvermittler regelmäßig von der Haftung gemäß § 9 TDG befreit ist. Im übrigen hafte der Betreiber kenntnisabhängig gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TDG als mittelbarer Störer. Als zumutbare Maßnahme könne ihm nur auferlegt werden, eine Filtersoftware zu installieren. Der Verfasser gelangt zu dem abschließenden Urteil, dass die neue Rechtslage vor allem für die Rechteinhaber günstig ist und lenkt den Blick auf mögliche Alternativlösungen.


    In Deutsch
    Weiterhin können ohne Umgehung des Kopierschutzes private Kopien gemacht werden. Das Angebot zum Download bleibt unzulässig.
    Der Download selbst bleibt unzulässig und ist zudem strafbar, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist.


    Sollte sich die teilweise im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Forderung, den Providern Auskunftspflichten aufzuerlegen, nicht durchsetzen, bleibt als einziges wirksames Mittel gegen illegale Tauschbörsen nur ein außerrechtliches - ein eigenes nutzerfreundliches Angebot.


    Was die Musikindustrie im Moment machen kann:


    Durch anonyme Anzeigen können Musikfirmen die Staatsanwaltschaft und Polizei aktivieren.
    Die Ermittlungsbehörden können dann Provider zur Herausgabe von Kundendaten auffordern. Ist aber noch schwierig s.o.
    Die Kundendaten gelangen in die Hände der geschädigten Musikfirmen.
    Die Musikfirmen können nunmehr gegen die illegale Nutzung auch zivilrechtlich durch kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen illegale Nutzer vorgehen.
    Der Nutzer muss die strafrechtlichen Konsequenzen und die anwaltlichen Kosten der Unterlassungsaufforderung bezahlen.


    Die Wahrscheinlichkeit, wegen illegaler Nutzung von Internetangeboten verurteilt oder zu zivilrechtlichen Unterlassungen gezwungen zu werden, kann sich damit erheblich erhöhen. Zwar sollen Mißbräuche im Bagatellbereich straffrei bleiben, dies soll jedoch wirklich nur dann gelten, wenn Nutzer ganz vereinzelt Musiktitel heruntergeladen haben.


    Beim zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gibt es auch weiterhin keinen Bagatellbereich, es kann jede Zuwiderhandlung mit Unterlassungsforderungen der Rechteinhaber belegt werden. Die Anwaltskosten, die eine Unterlassungsaufforderung nach sich zieht, können dabei leicht im Bereich von 1.000,00 Euro liegen.


    Man sollte noch zwei Dinge in Betracht ziehen. Der Hai der auf den Fischschwarm zusteuert ist total perplex, da er kein Opfer ausmachen kann. Wenn es wirklich hart auf hart kommen sollten, kann man sich noch damit rausreden man hätte einen Trojaner auf dem Rechner gehabt , und ein Dritter hätte diesen Unfug fabriziert.



    UrhG: Urhebergesetz,
    TDG:Teledienstegesetz