Nun ist fast ein Jährchen ins Land gezogen. Weiß jemand, was sich in dieser Sache getan hat? Wurde die eingebrachte Richtlinie mittlerweile schon zum Gesetzt? Oder wird immer noch mit harten Bandagen gekämpft?
Ich erlaube mir an dieser Stelle außerdem, einen Passus aus dem Vorschlag der EU-Kommission zu zitieren, der speziell den Fall Oper / Operette anspricht:
"Die Oper „Pelléas et Mélisande” illustriert hervorragend, wie die verschiedenen Berechnungsmethoden für gemeinsam geschriebene Musikkompositionen zu einer unterschiedlichen Schutzdauer in den einzelnen Mitgliedstaaten führen. Debussy, der Komponist, lebte bis 1919, während Maeterlinck, der Librettist, erst viele Jahre später (1946) starb. In Mitgliedstaaten, die eine einheitliche Schutzdauer anwenden (z.B. Frankreich, Portugal, Spanien, Griechenland, Litauen), bleibt die gesamte Oper bis zum Jahr 2016 geschützt (Lebensende des letzten überlebenden Urhebers, Maeterlinck, plus siebzig Jahre). In Ländern dagegen, die Musik und Libretto als zwei unterschiedliche Arbeiten (z.B. Vereinigtes Königreich, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien) oder als zwei Arbeiten betrachten, die getrennt genutzt werden können (z.B., Tschechische Republik, Ungarn, Deutschland), erlöschte die Schutzdauer für die Musik im Jahr 1989, während lediglich der Text (Libretto) bis 2016 geschützt bleibt.
Weitere Beispiele sind u.a. die Johann Strauss-Operette „der Zigeunerbaron“[20], das Lied „Fascination (Love in the afternoon)“ mit der Musik von Fermo D. Marchetti (Todesjahr 1940) und einem Text von Maurice de Féraudy (Todesjahr 1932) oder das Lied „When Irish Eyes Are Smiling“ (Musik: Ernest R. Ball (Todesjahr 1927), Text: Chauncey Olcott (Todesjahr 1932) und George Graff, Jr. (Todesjahr 1973)"."
Den kompletten Text gibt es unter "http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52008PC0464:DE:NOT".
Best, DiO :beatnik: