Bei "Filmmusik" will mir das aber überhaupt nicht einleuchten. Hierbei handelt es sich um eine funktional gebundene und von dieser Bindung strukturierte "Gebrauchsmusk", - eine ganz eigene Kategorie also, von der ich meine, dass wir sie hier außen vor lassen sollten.
Lieber Helmut,
wenn Du mit Filmmusik die Kompositionen eines Musikstudenten meinst, der für eine Handvoll Dollar den Soundtrack für einen Horrorfilm schreibt, dann ist die funktionale Bindung offenbar. Betrachten wir dagegen das andere Ende der Skala, dann tauchen Filme wie Elvira Madigan oder Der Tod in Venedig auf mit Werken von Mozart und Mahler.
Gesetzt den Fall, die erwähnte Musik wäre von einem Unbekannten eigens für diese Filme geschreiben worden, was dann? Zwei wichtige Kriterien unterscheiden sie ja von der U-Musik.
Erstens fällt die funktionale Bindung weg, es sei denn, man ist so mutig und interpretiert diese freistehende, lediglich Emotionen erzeugende Begleitmusik als funktionell gebunden, und zweitens ist sie von hohem künstlerischen Wert.
Zwischen diesen Extremen hätten wir dann noch die Erzeugnisse eines Korngold, dessen Oper Die Tote Stadt zu den musikalischen Meisterwerken zu rechnen ist.
Ich finde daher, der Begriff Filmmusik (ähnlich wie auch Hausmusik) ist unbrauchbar für eine Debatte, bei der es hauptsächlich um künstlerische Qualitäten geht, denn er ist nicht viel mehr als eine Ortsbestimmung und daher sowohl in der E- wie auch der U-Musik ansässig.