Wem gehören eigentlich Kulturgüter wie Opern und deren Aufnahmen????

  • Vielleicht etwas provokant gefragt, aber im Ernst, wer hat da die Hand drauf?


    Zum Beispiel hat das Münchener Rundfunkorchester Saint-Saëns L'Ancêtre aus der Vergessenheit geholt und im März mehrfach aufgeführt. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es keine weiteren Aufführungen geben wird. Eine Veröffentlichung auf CD / DVD ist aus "urheberrechtlichen Gründen" nicht angedacht.

    Das Selbe mit Sigurd von Ernest Reyer an der Oper Erfurt, aufgezeichnet vom MDR.


    Warum werden solche Kulturgüter durch Steuergelder (Staatstheater) finanziert aufgeführt und mitgeschnitten (zwangsfinanziert öffentlich rechtlich) und dann für die Bezahler unter Verschluss gehalten?

  • Eigentlich müsste bei diesem Werk das Urheberrecht längst erloschen sein.

    Es gibt allerdings Ausnahmen, wo ein Werk viele Jahre nach der Komposition wiedererntdeckt wurde, und es noch nie nachgewiesenermaßen aufgeführt wurde. In diesem Fall hat der "Entdecker" ein gewisses Cooyright. Sie war bei dem Werk von Saint Saens in der Tat der Fall - die Wiederentdeckung war aber schon im Jahre 1906.

    Allerdings kann man ansceinend eine Inszenierung, bzw Aufzeichnung einer Inszenierung schützen, also die Interpretation.


    Als Vergleich: Beethovens 5. Sinfonie ist frei von Coyright, eine Einspielung derselben mit den Berliner Philharmoniker unter Rattle ist geschützt.


    Ich werte also die Aussage so, daß verlangte Copyrightgebüren ifür die "Aufzeichnunge der Aufführung" in schlechtem Verhältnis zum zu erwartenden Gewinn einer eventuellen Veröffentlichung stünden.....


    mfg aus Wien

    Alfred

    POLITIKER wollen stets unser Bestes - ABER WIR GEBEN ES NICHT HER !!!



  • Eigentlich müsste bei diesem Werk das Urheberrecht längst erloschen sein.

    Das Urheberrecht ist das eine, die Rechte der Mitwirkenden bzw. Aufnehmenden ein anderes. Es gibt nicht nur Urheberrechte, sondern auch Leistungsschutzrechte.

    Beste Grüße vom "Stimmenliebhaber"

  • Das Urheberrecht ist das eine, die Rechte der Mitwirkenden bzw. Aufnehmenden ein anderes. Es gibt nicht nur Urheberrechte, sondern auch Leistungsschutzrechte.

    wobei letztere auch Bestandteil des "Urheberrechtes" sind. Die Angabe "aus urheberrechtlichen Gründen" kann also durchaus korrekt sein.

  • Klar gibt es diverse Urheber- und Verwertungsrechte. Da wird sicher auch jeder Sänger, Musiker und Bühnenbildner in seinem Arbeitsvertrag irgendwelche Verzichts- und Abtretungsklauseln unterschrieben haben...


    Dazu:

    Das eigentliche Werk, Komponist länger als 70 Jahre tot = urheberrechtsfrei

    Bühnenbild, Orchester, Sänger usw. allesamt staatlich finanziert und überwiegend subventioniert.

    Aufnahme durch öffentlich rechtliche Sender, staatlich finanziert.


    Warum ist es nicht möglich, dem kulturinteressierten Steuerzahler die Möglichkeit zu schaffen, es nachhaltig zu sehen und zu hören (CD/DVD) ?

    Und damit meine ich ja nicht eine kommerzielle Nutzung?

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  • Warum ist es nicht möglich, dem kulturinteressierten Steuerzahler die Möglichkeit zu schaffen, es nachhaltig zu sehen und zu hören (CD/DVD) ?

    Selbstverständlich ist es möglich. Die wollen einfach nicht. Dieses "aus urheberrechtlichen Gründen" ist sinnfreies Geschwurbel. Der wahre Grund ist ihnen peinlich, daher verschweigen sie ihn. Ich vermute, die haben irgendeinen Vertrag unterschrieben, und jetzt schämen sie sich dafür. Vielleicht haben sie die Aufführung sponsern lassen. Oder was auch immer.


    Wir bräuchten ein paar Insider, die genaueres wissen...



    Thomas

  • Dieses "aus urheberrechtlichen Gründen" ist sinnfreies Geschwurbel. Der wahre Grund ist ihnen peinlich, daher verschweigen sie ihn.

    das kann im Einzelfall natürlich stimmen, ist aber keineswegs zwingend. Wenn ein paar der Ausführende nicht wollen, dann können die andern gar nichts machen. Wie eventuelle vorherige Verträge aussehen müssen, die das ausschließen, weiß ich nicht.

  • Oft wird das Naheliegende übersehen.

    Vermutlich erwartet man sich zu wenig Profit.

    Vielleicht stellen einige Mitwirkende "unerfüllbare Bedingungen"

    Das ist die wahrscheinlichste Version.

    Im Prinzip geht es so gut wie immer um Geld.


    Womit wir bei der Titelfrage wären.


    Vor mindestens 30 Jahren - oder länger - schrieb ein Manager eines Tonträgerkonzerns - es wäre doch eigentlich schade, daß Musik von ;ozart und Zeitgenossen nicht urheberrechtlich verwertbar sei und nutzlos brach liege. Da wäre Handlungsbedarf angesagt......X(


    mfg aus Wien

    Alfred

    POLITIKER wollen stets unser Bestes - ABER WIR GEBEN ES NICHT HER !!!