Das Genie aus musikalischer Sicht

  • Zitat

    Zitat Wulf
    Daß nach ereneuter Beschäftigung mit dem Claude Dir dieser durch den Geniehimmel durchrauscht, verwundert mich nicht sonderlich.


    Hast Du ein Umdenken angesichts des Postulats erwartet, daß Genies ausschließlich mit tieftragischer Musik tieftragischen Gedanken Ausdruck zu verleihen haben?
    :hello:

    ...

  • Zitat

    Original von Loge
    Ohren allein reichen da nicht. Man muss z. B. auch in Betracht ziehen, wie die Entwicklung eines Künstlers verläuft (siehe oben). Ich bin schon sehr auf Deine Liste gespannt.


    Da bin ich einverstanden - aber nur bedingt. Ein folgerichtiges Gesamtwerk kann ein Grund sein, jemanden hoch zu schätzen, muss aber nicht (was täten wir mit all den elenden Vielschreibern früherer Epochen wie Bach, Graupner oder Telemann?)


    Und die Ohren - kann ich ein Konzept als genial im Bereich Musik ansehen, wenn der klangliche Output uninteressant ist? Eventuell schon (z.B. im Bereich musikalischer Graphik oder in akustischen Konzepten, die zwar genial sein mögen aber klanglich gar nichts bringen).


    Ich frage mich aber in letzter Zeit immer wieder, ob nicht unsere persönliche Meinung völlig wurscht und uninteressant ist? Aber es gelingt mir nicht recht, keine Meinung zu haben, also vertrete ich sie halt.
    :beatnik:


    (Insofern widerspreche ich denen, die so weise sind, zu behaupten, es sei albern, Werturteile abzugeben. Was bleibt dann viel mehr übrig als: "Was höre ich jetzt?" und "Was habe ich in letzter Zeit an wissenschaftlichen Texten gelesen und kann es nacherzählen?")
    :D


    Ich schicke voraus, dass ich natürlich alle Komponisten VIEL zu schlecht kenne, um auch nur IRGENDWAS zu ihrem Werk sagen zu können (damit das mal klar ist).


    Trotzdem erkenne ich natürlich dank der mir innewohnenden Erleuchtung sowie manch angelesenem und erlerntem Theoriezeuges folgende Komponisten als ganz unübertroffen:


    - ich schränke mich ein auf Komponisten geboren zwischen 1567 und 1952, da mein Horizont ein reichlich begrenzter ist, außerdem geht es nur um "unsere Kultur", andere soll es ja auch geben -


    1 und 2 (bei vielen habe ich echt keine Ahnung, ob 1 oder 2) - große Meister:


    Monteverdi, Schütz, Lully, Corelli, Purcell, D. Scarlatti, Händel, Bach, Gluck, Haydn, Mozart, Beethoven, Schubert, Chopin, Schumann, Wagner, Bruckner, Brahms, Mussorgski, Mahler, Debussy, Schönberg, Bartok, Strawinsky, Webern, Berg, Cage, Zimmermann


    3 - große Meister:


    Frescobaldi, Gibbons, Carissimi, Buxtehude, Biber, A. Scarlatti, Couperin, Rameau, Pergolesi, CPE Bach, Weber, Berlioz, Mendelssohn, Liszt, Janacek, Wolf, Varèse, Ligeti, Nono, Boulez, Stockhausen


    4 - große Meister:


    Praetorius, Castello, Schein, Scheidt, Cavalli, Froberger, Cesti, Charpentier, Blow, Caldara, Vivaldi, Zelenka, Telemann, Hasse, GB Sammartini, WF Bach, JC Bach, Boccherini, Kraus, Cherubini, Rossini, Verdi, Franck, Tschaikowski, Dvorak, Fauré, Strauss, Sibelius, Busoni, Skrjabin, Reger, Ives, Hindemith, Weill, Schostakowitsch, Messiaen, Xenakis, Berio, Feldman, Lachenmann, Reich, Ferneyhough, Rihm


    Ich wundere mich, dass Telemann nicht unter 3 und Stamitz nicht unter 4 zu finden ist - wer hat den Quatsch verfasst?!
    :D


    Als nächstes käme dann "5 - nicht mehr ganz so große Meister" aber da habe ich noch ein paar Kenntnislücken, die unverzeihlich sind (Meyerbeer, Marschner, Bellini, Glinka sollte man schon kennen, bevor man noch dazu im Internet seine unmaßgebliche Meinung dazu abgibt, wer die Genies waren oder so).
    :hello:

  • Zitat

    Original von Kurzstueckmeister


    (Insofern widerspreche ich denen, die so weise sind, zu behaupten, es sei albern, Werturteile abzugeben. Was bleibt dann viel mehr übrig als: "Was höre ich jetzt?" und "Was habe ich in letzter Zeit an wissenschaftlichen Texten gelesen und kann es nacherzählen?")
    :D


    Genau - und ich bin skeptisch bei denen, die glauben, man könnte (notwendig) subjektive »Werturteile« durch irgendwelche (schein-)objektiven Kriterien zu (allgemein)verbindlichen Aussagen stilisieren. :beatnik:


    Wir sind uns glaube ich einig!


    Ganz herzlich,
    Medard

  • Zitat

    Zitat Loge
    Man muss z. B. auch in Betracht ziehen, wie die Entwicklung eines Künstlers verläuft.


    Warum?
    Mindert ein schwaches Spätwerk den Wert eines sonst genialen Frühwerks? Oder hebt ein geniales Spätwerk den Wert eines sonst uninteressanten Frühwerks?
    Oder konkret gefragt: Ist Schönbergs "Erwartung" weniger wert, weil die zweite Kammersymphonie schwächelt? Und wird Strawinskijs "Sacre" durch den ausgebluteten "Rake's Progress" im Wert gedrückt?
    Ich bleibe dabei: Jeder Komponist ist ein Einzelphänomen, innerhalb seines Gesamtwerks gibt es bessere und schlechtere Stücke; der ohnedies nicht obektivierbare "Wert" eines Komponisten wird aber wohl an seinen besten Werken gemessen, nicht an den schwachen. Oder sollen wir Beethoven doch weniger an seinen Symphonien und Quartetten messen und lieber an "Wellingtons Sieg"?
    :hello:

    ...

  • Um den unfruchtbaren Diskussionen über die Rangfolge von Komponisten ein Ende zu bereiten, mache ich von der mir durch die Gnade seiner Majestät des Königs (dreimal vivat hoch!!!) verliehenen Befugnis Gebrauch und erlasse folgende Anlage zur Verordnung über die Dienstgrade von Komponisten (KomDgrVO).


    §1 Rangfolge der Komponisten



    Wirklich Geheimer Großer Generalkomponist
    Bach JS, Beethoven, Debussy, Mozart



    Großer Hauptoberstabskomponist
    Bach CPE, Buxtehude, Biber, M. A.Charpentier, Chopin, Gluck, Händel, Haydn, Monteverdi, Pärt, Palestrina, Schubert, Schütz, Schumann, Wagner



    Oberster Hauptstabskomponist
    Bach JChr und Bach WF, Dufay, Hasse, Koechlin, Kraus, Lasso, Lully, Ockeghem, Perotin, Satie, Sibelius, Waert



    Hauptstabskomponist
    Bach JCF, Brahms, Britten, Decaux, Estevez, Faure, Field, Fux, Hosokawa, Josquin, Porporai, Rameau, Skrjabin, Tan Dun, Takemitsu, Telemann, Vivaldi



    Oberstabskomponist
    Albeniz, Bax, Caldara, Cavalli, Cesti, Corelli, Delalande, Dukas, Dvorak, Falla, Gesualdo, Gossec, Gretry, Mendelssohn-Bartholdy, Messiaen, Ravel, Sammartini, A. und D. Scarlatti, Schostakowitsch, Scelsi, Sciarrino, VW, Zelenka,



    Stabskomponistenanwärter
    Bridge, Couperin, Griffes, Guerrero, Janacek, Jommelli, Kancheli, Loewe, Mompou, Otte, Purcell, Praetorius, Rossini, Satoh, Smetana, Stamitz (alle drei), Turina, Vasks, Verdi, Villa-Lobos



    Oberkomponist
    Albinoni, Bartok, Clementi, Delius, Elgar, Fils, Flotow, Holzbauer, Ives, Lortzing, Marschner, Prokofieff, Rimsky-Korsakoff, F.X. Richter, Rosenmüller, Salieri, Stanford



    Oberkomponistenanwärter
    Bacri, Bellini, Berg, Boccherini, Bruhns, Cimarosa, Cherubini, Donizetti, Dusapin, Froberger, Geminiani, Glinka, Graun (beide), Hersant, Juon, Liszt, Ljadow, Locatelli, Marais, Martin, Monn, Mussorgsky, Pfitzner, Schein, Scheidt, Stephan, Strawinsky, Sutermeister, Tartini, Toeschi, Torelli, Wagenseil,



    Komponist
    Adams, Balakirew, Barber, Borodin, Bruch, Bruckner, Desmarest, Emanuel, Frescobaldi, Grieg, Gurney, Hindemith, Hummel, Nielsen, Paine, Puccini, Reger, Reich, Riley, Schnittke, Spohr, Tunder, Wolf



    Unterkomponist
    Berlioz, Bizet, N. Boulanger, Farrenc, Franck, Gade, Glasunow, Jolivet, Lalo, Leoncavallo, Mahler, Mascagni, Massenet, Meyerbeer, Nono, R.Strauss, Tschaikowsky, Webern



    Komponistenanwärter
    Auber, Bernstein, Busoni, Chaminade, Cole, Copland, Farrar, Gershwin, Henze, Humperdinck, Lachenmann, Langgaard, Ligeti, Paganini, Rachmaninoff, Resphighi, Rubinstein, Saint-Saens, Schönberg, Spontini, Stockhausen, J. Strauss, Weyse, Xenakis,



    Musikus
    Berio, Boulez, Cage, Dessau, Fortner, Lehar, Lloyd-Webber, McCartney, Offenbach, Orff, Rihm, Suppe, Tiersen, Varese, Weill, Zimmermann



    §2 Die Anlage tritt mit ihrer Veröffentlichung im Forum sofort in Kraft ist für sämtliche Diskussionen innerhalb und außerhalb des Forums ausnahmslos für jedermann bindend. Nur Taube und Kinder unter 6 Jahren sind von der Anwendung ausgenommen. Ergänzungen werden halbjährlich im Forum bekanntgemacht.


    §3Verstöße gegen die Rangfolge in der Anlage werden mit einem totalen und radikalen Musikverbot nicht unter 5 Monaten, im Wiederholungsfalle nicht unter 1 Jahr bestraft. Der Versuch sowie eine fahrlässige abweichende Meinungsäußerung sind ebenfalls strafbar.


    §4 Wer diese Anlage kritisiert oder in sonst einer Form herabsetzt, muß erstens alle Opernlibretti von Zeno, Metastasio und Wagner sowie sämtliche Liedtexte von Schubert, Schumann und Loewe auswendig aufsagen, zweitens sämtliche Klavierstücke von Philip Glass ohne Pause 100x hintereinander anhören, und drittens binnen 8 Werktagen das Forumsmitglied Edwin Baumgartner davon überzeugen, daß Herbert von Karajan der Grödaz (größer Dirigent aller Zeiten) ist.




    Robert Stuhr
    Kgl Bay Justizminster

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  • Schade das diese reizvolle Aufstellung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten in § 4 insgesamt nichtig ist, denn sie gefällt mir. Der Claude de Bussy wird ja ganz oben neben den anderen drei geradezu marginalisert. Und besondere Freude bereiten mir die "Unterkomponisten" Berlioz und Mahler sowie die "Musikusse" Boulez und Lloyd-Webber.


    :hahahaha::hahahaha: :hahahaha:


    Loge

  • Zitat

    Original von Loge
    Schade das diese reizvolle Aufstellung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten in § 4 insgesamt nichtig ist, denn sie gefällt mir.


    Eine gesetzliche Vorschrift kann höchstens verfassungswidrig sein, aber als solche nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Den Verfassungsverstoß stellt nur das Bundesverfassungsgericht fest.


    Aber weil S.M. der König Dich aufgrund Deiner bisherigen Beiträge zu diesem nahezu sinnfreien Thread ohnehin als Kind unter 6 Jahren eingestuft hat, kommst Du ohne die Maßregel des $4 davon... :D

  • Zitat

    Original von Robert Stuhr
    Um den unfruchtbaren Diskussionen über die Rangfolge von Komponisten ein Ende zu bereiten, mache ich von der mir durch die Gnade seiner Majestät des Königs (dreimal vivat hoch!!!) verliehenen Befugnis Gebrauch und erlasse folgende Anlage zur Verordnung über die Dienstgrade von Komponisten (KomDgrVO).



    Robert Stuhr
    Kgl Bay Justizminster



    Lieber Robert,


    für die Idee: :hahahaha: :jubel::hahahaha: :jubel::hahahaha: :jubel::hahahaha: :jubel::hahahaha: :jubel:


    Zur den Einstufungen sehe ich zur Meidung der in § 4 angedrohten Folgen von einer Stellungnahme ab :pfeif:


    LG, Elisabeth

  • Ich schlage für die wertvolle und im Gesamteindruck absolut geniale
    Anlage zur Verordnung über die Dienstgrade von Komponisten (KomDgrVO)
    des Kgl Bay Justizminster Robert Stuhr
    kleine Änderungen als mögliche Denkanstöße vor:


    §1 Rangfolge der Komponisten



    Wirklich Geheimer Großer Generalkomponist
    Bach, Beethoven, Brahms, Bruckner, Bohlen...



    Großer Hauptoberstabskomponist
    Monteverdi, Mozart, Mendelssohn-Bartholdy, Messiaen, Mosch (Ernst)...


    Weiteres demnächst...

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  • Zitat

    Original von Robert Stuhr
    Den Verfassungsverstoß stellt nur das Bundesverfassungsgericht fest.


    Dachte, in einer Monarchie wie der unseren ist das der Oberste Gerichtshof. Oder die Heilige Inquisition. ?(
    Und haben wir nun eigentlich einen König oder einen Kaiser?
    Man möchte ja sein Vivat-Gebrüll zum Hutindieluftwerfen richtig formulieren.

  • Zitat

    Original von audiamus
    Dachte, in einer Monarchie wie der unseren ist das der Oberste Gerichtshof. Oder die Heilige Inquisition. ?(
    ...
    Man möchte ja sein Vivat-Gebrüll zum Hutindieluftwerfen richtig formulieren.


    Bei uns ist es jedenfalls der Oberste Gerichtshof.
    Und "Hutindieluftwerfen" braucht man nicht. Da wird "nur" gebrüllt. Und einmal sogar wurde unsere Königin von einer geküßt. :D


    LG, Paul