Hallo,
ich denke, es wird kein explizites Interview geben, in dem Celi in etwa gesagt haben könnte, "nach meinem Tod könnt ihr publizieren...".
Vielmehr wird man etwa so wie bei Thomas Bernhard verfahren sein.
Der hatte ja testamentarisch ein Aufführungsverbot seiner Werke in Österreich verfügt. Dem entgeht man durch die Thomas Bernhard-Privatstiftung.
Der Text im Link von Thomas scheint da auch recht deutlich zu sein.
Wenn ich mich recht entsinne, gab es von Celi aus den 50igern nur technisch höchstens mittelmäßige Rundfunkmitschnitte. Offizielle Lps sind mir nicht bekannt; ich kann mich irren. Es dürften aber nur sehr wenige Aufnahmen sein, wenn überhaupt.
Ebenso setzte die Veröffentlichungswelle seiner Rundfunkaufnahmen aus den 70igern auch erst nach dem Tode ein, die DGG hat quasi in Konkurrenz zu den Münchener EMI Aufnahmen die Stuttgarter herausgebracht.
Außerdem bitte ich zu bedenken. Die CDs wurden gut verkauft. Das dürfte den hochsubventionierten Münchenern gut getan haben. Und Trittbrettfahren (DGG) ist eine gern geübte Disziplin.
Man lerne also: Wenn die Nachwelt es will, es wird doch publiziert.
Vor allem, wenn nach 50 Jahren die Rechte der Darbietung erlöschen, die Autorenschaft bekanntlich 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Aber ein Dirigent und Orchester sind ist keine Autoren! (England und USA wollen deshalb den Zeitraum auf mind. 95 Jahre ausdehnen)
Gruß S.