GEMA-Kosten steigen: Weihnachtsmärkte ohne Weihnachtslieder?

  • Die GEMA in Deutschland, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, hat die fälligen Gebühren für die öffentliche Wiedergabe nicht lizenzfreier Musikstücke rückwirkend erhöht. Die verschickten Rechnungen sind massiv höher. Es wird seit 2011 nach Fläche der Veranstaltung abgerechnet und nicht nach Musikstück. Nicht die vom Veranstalter gemeldete und über Lautsprecher mit Musik beschallte Fläche vor der Bühne ist entscheidend für die Höhe der Gebühr, sondern die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes. Die GEMA hat nachgemessen und hat aufgrund ihrer Erhebung, signifikante Abweichungen der Flächen festgestellt und die Gebühren berechnet.

    Das kann von früher 80 Euro pro Tag auf 1200 Euro pro Tag steigen.


    Die Beweislast ist umgedreht: Sie liegt beim Aufführenden und beim Veranstalter, dass mit lizenzfreier Musik beschallt wurde. Die Gebühren, die Weihnachtsmarktbetreiber zu entrichten haben, sind laut ARD Morgenmagazin höher als die Gagen, die Musikgruppen und Chören bezahlt werden.


    https://www.br.de/nachrichten/…-weihnachtslieder,TuXxb0t


    Welche Musikstücke kosten nix?


    Es handelt sich Zitat "um überwiegend volkstümliche, traditionelle Weihnachtslieder in instrumentaler Form, also beispielsweise "Alle Jahre wieder", "Oh Tannenbaum" und "Oh du fröhliche". All diesen Liedern gemein ist: Der Urheber ist seit mehr als 70 Jahren verstorben, Text und Melodie sind damit gemeinfrei."

    Es gibt Weihnachtsmarktbetreiber, die dazu übergegangen sind, nur noch solche gebührenfreie Musikstücke zu spielen oder aufzuführen.


    Was kostet Gebühren?


    Ein Beispiel für ein Musikstück, das wohl auf jedem Weihnachtsmarkt zu hören ist und wofür Gebühren eingezogen werden:

    White Christmass hat Irving Berlin komponiert. Er lebte von 1888 bis 11. Mai 1989. Für Weihnachtsmärkte wird der Song im Jahr 2059 gemeinfrei.

    Vor Schuberts Musik stürzt die Träne aus dem Auge, ohne erst die Seele zu befragen:
    so unbildlich und real fällt sie in uns ein. Wir weinen, ohne zu wissen warum; Theodor W. Adorno - 1928




  • Welche Musikstücke kosten nix?


    Es handelt sich Zitat "um überwiegend volkstümliche, traditionelle Weihnachtslieder in instrumentaler Form, also beispielsweise "Alle Jahre wieder", "Oh Tannenbaum" und "Oh du fröhliche". All diesen Liedern gemein ist: Der Urheber ist seit mehr als 70 Jahren verstorben, Text und Melodie sind damit gemeinfrei."

    Es gibt Weihnachtsmarktbetreiber, die dazu übergegangen sind, nur noch solche gebührenfreie Musikstücke zu spielen oder aufzuführen.

    Keine schlechte Idee. :) Also könnte sogar ich darüber nachdenken, mal wieder über einen Weihnachtsmarkt zu gehen. Es dürfte mehr als zwanzig Jahre her sein, dass ich mich auf so einen Rummel verirrte. Seit so viele Komponisten frei sind, muss die Gema also zum Zollstock greifen und Märkte vermessen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. :angel:

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Lieber Rheingold1876


    Die GEMA geht mit der Zeit und benutzt Luftbilder und berechnet die Fläche am Computer.


    LG moderato

    .

    Vor Schuberts Musik stürzt die Träne aus dem Auge, ohne erst die Seele zu befragen:
    so unbildlich und real fällt sie in uns ein. Wir weinen, ohne zu wissen warum; Theodor W. Adorno - 1928




  • Es ist aber schon eine Ausnutzung einer Monopolstellung. Wo legt denn die GEMA Kosten dar? Oder geht es um die gestiegenen Kosten bei der Lebenshaltung der Erben?

  • Ein Weihnachtsmarkt ohne "Last Christmas" wäre zu schön, um wahr zu sein :P

    Beste Grüße von Tristan2511


    "Glaubt er, dass ich an seine elende Geige denke, wenn der Geist zu mir spricht?"

    (Beethoven zu Schuppanzigh)

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  • "O du fröhliche" a cappella hat zwar kein Urheberrecht mehr, aber die Sänger auf der CD haben Leistungsschutzrechte erworben, die auch abgegolten werden müssen. Warum sollen die leer ausgehen?

  • "O du fröhliche" a cappella hat zwar kein Urheberrecht mehr, aber die Sänger auf der CD haben Leistungsschutzrechte erworben, die auch abgegolten werden müssen. Warum sollen die leer ausgehen?


    Das kann von früher 80 Euro pro Tag auf 1200 Euro pro Tag steigen.

    Das Problem ist nicht, dass die Leistungsschutzrechte nicht abgegolten werden sollen, sondern die Erklärung für eine Verteuerung um 1400 %. :/

  • Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht: Erstens ist die Überschrift "Weihnachtsmärkte ohne Weihnachtslieder?" Quatsch, weil gemeinfreie Weihnachtslieder natürlich weiterhin uneingeschränkt möglich sind. Zweitens haben laut BR von den 3350 Veranstaltern 2500 GEMA-Rechungen bekommen, die "in etwa" denen der Vorjahre entsprachen, und weitere 800 "moderate Erhöhungen im einstelligen Prozentbereich". Bleiben rund 35 Veranstalter (also etwas mehr als 1%), die anscheinend in der Vergangenheit davon profitiert haben, dass sie völlig falsche Flächen angegeben haben, die von niemandem nachgemessen wurden. Es stimmt - immer unter Bezug auf den oben verlinkten BR-Artikel - auch nicht, dass die GEMA die Gebühren "rückwirkend erhöht" habe, sondern sie hat die Bemessungsgrundlage, die seit zwölf Jahren (!) gilt, überprüft. Zudem zeigte sie sich gegenüber den Trickser-Städten auch noch kulant und kürzte die Rechnungen. Warum also die ganze Aufregung?

    "Herr Professor, vor zwei Wochen schien die Welt noch in Ordnung."
    "Mir nicht."
    (Theodor W. Adorno)

  • Ein Weihnachtsmarkt ohne "Last Christmas" wäre zu schön, um wahr zu sein :P

    Wenn's nicht gespielt wird, singen's glühweintrunkene Mädelsgruppen nonstopp. Ein Gewinn wäre es freilich, und, vielleicht erhört mich das Christkind: bite Weihnachten ohne Helene Fischer, bittebittebittebittebitte


    Liebe Grüße vom Thomas :hello:

    Früher ist gottseidank lange vorbei. (TP)
    Wenn ihr werden wollt wie eure Väter waren werdet ihr so wie eure Väter niemals waren.

  • Warum also die ganze Aufregung?

    Wäre es nicht das honorige Tamino Klassikforum, könnte man mutmaßen: "Clickbait" (wörtlich "Klickköder").

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões

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  • Ein Weihnachtsmarkt mit gemeinfreien traditionellen Weihnachtsliedern? Wunderbar! "Last Christmas" ist zwar ein toller Song, aber auch der "Tripper der Radioapparate" (Sven Regener) zur Weihnachtszeit. Die diversen neueren Weihnachtslieder von Mariah Carey et al. kennt man mittlerweile auch zur Genüge. Für mich darf es also gerne traditionellere Weihnachtsmusik sein.


    LG :hello:

    "Was Ihr Theaterleute Eure Tradition nennt, das ist Eure Bequemlichkeit und Schlamperei." Gustav Mahler

  • Bleiben rund 35 Veranstalter (also etwas mehr als 1%), die anscheinend in der Vergangenheit davon profitiert haben, dass sie völlig falsche Flächen angegeben haben, die von niemandem nachgemessen wurden. Es stimmt - immer unter Bezug auf den oben verlinkten BR-Artikel - auch nicht, dass die GEMA die Gebühren "rückwirkend erhöht" habe, sondern sie hat die Bemessungsgrundlage, die seit zwölf Jahren (!) gilt, überprüft

    Da hatte ich mal besser lesen sollen. Danke für die Richtigstellung. natürlich kann man über die Entscheidung von 2011 nachdenken, aber das hätte man dann schon früher machen sollen :)

  • Es gibt Weihnachtsmarktbetreiber, die dazu übergegangen sind, nur noch solche gebührenfreie Musikstücke zu spielen oder aufzuführen.

    DAS ist der WEG !!!

    Tantiemen Ja - aber nicht länger als 20 Jahre nach dem Tod des Komponisten !!! (derzeit 70)

    Und das wird - über kurz oder lang - ohne mein Zutun -kommen

    Und dann wird Heulen und Und Zähneknirschen sein.....


    LG Alfred

    Die Tamino Moderation arbeitet 24 Stunden am Tag - und wenn das nicht reicht - dann fügen wir Nachtstunden hinzu.....



  • Ist nicht eher eine weitere Verlängerung der Schutzfristen für Bild- und Tonaufnahmen (so die offizielle Bezeichnung) zu befürchten? Bereits 2011 wurde eine Erhöhung von bis dato 50 auf 95 Jahre diskutiert. Der Rat der Europäischen Union einigte sich dann bekanntlich auf die heute gültigen 70 Jahre, was mit 2013 in Kraft trat. Das ist ja auch der Grund, wieso Tonaufnahmen nur bis 1962 gemeinfrei sind. 1963 ff. würden nach derzeitigem Stand erst ab 2033 ff. gemeinfrei. Die Klassikbranche dürfte hier eine untergeordnete Rolle spielen. Seinerzeit war doch schon augenscheinlich, dass vielmehr die Popmusikindustrie dahinter war, diese Frist unbedingt auszuweiten. Andernfalls wären die Hits der Beatles, Rolling Stones etc. pp. gemeinfrei geworden. Und ob diese Herrschaften und ggf. bereits die Erben ab 2033 darauf verzichten wollen? Schwer vorstellbar. Da wird noch so manches Register der Lobby gezogen werden.

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    – Luís de Camões

  • Liebe Tamino-Mitglieder


    Erstmal freut es mich, dass diese Schlagzeile auf Interesse gestossen ist und sich einige schreibend beteiligt haben.


    Der Thread-Titel hat ein Fragezeichen. Die Auflösung und informationen werden mit grosser Wahrscheinlichkeit im Thread gegeben. Das darf erwarten, wer den Thread-Titel anklickt.


    Die Weihnachtsmärkte finden mit Weihnachtsliedern statt. Davon gehe ich aus. Jene der gemeinfreien Kategorie werden erklingen, wenn sich der Veranstalter dafür entscheidet, Kosten zu sparen. Das wird er mit grosser Wahrscheinlichkeit. Einige haben dieses Vorgehen gewählt.


    Was wir nicht wissen, ob alle 3'500 Weihnachtsmärkte nachgemessen wurden oder Stichproben gemacht wurden.


    Ist die Regel der Flächenberechnung den Weihnachtsmarkt-Betreibern bekannt? Wurde allzu sorglos das betreffende Formular ausgefüllt? ich weiss es nicht.


    Die Pressesprecherin der GEMA ging mir beim Anschauen des Beitrages über dieses Thema im ARD-Morgenmagazin auf den Geist. Zu dieser Tageszeit bin ich auf Krawall gebürstet. ich habe in die Tasten gehauen.


    Eine gerechte Entschädigung steht den Künstlern und Komponisten zu. Wenn sich aber Entgelte in diesem Ausmass erhöhen, ist die Berechnungsgrundlage zu hinterfragen, auch wenn dazu ein Bundesgerichtshof-Urteil aus dem Jahr 2011 vorliegt.


    Die GEMA, eine Einrichtung ohne Gewinnorientierung, hat ein Monopol. Das darf man hinterfragen.


    Wenn traditionelle, gemeinfreie Musik auf Weihnachtsmärkten ertönt, gefällt mir das.

    Vor Schuberts Musik stürzt die Träne aus dem Auge, ohne erst die Seele zu befragen:
    so unbildlich und real fällt sie in uns ein. Wir weinen, ohne zu wissen warum; Theodor W. Adorno - 1928




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