Du hast es einfach nicht verstanden. Der herablassende Sprachgebrauch, von einem Kunstwerk als bloßem "Material" zu sprechen, um eine Theateraufführung zu bewerkstelligen, geht zusammen damit, dass man seine Aufführung egomanisch als sein exklusives Eigentum betrachtet. Ich würde mir nicht anmaßen, wenn ich eine Arbeit über Husserl und Kant schreibe, in Bezug auf die Texte vom "Material" für "meine" Arbeit, die auch so etwas wie ein (wissenschaftliches) "Kunstwerk" ist, zu sprechen. Da haben wir Geisteswissenschaftler doch gelernt, Respekt und Achtung vor Autoren und ihren Werken zu haben.
Die Bezeichnung "Material" ist ja keine qualitative, sondern eine funktionsbezogene. Wenn jemand eine künstlerische Aufführung macht und dabei das Kunstwerk einer anderen Person verwendet, ist dieses (rein funktional gedacht!) in diesem Kontext natürlich ein "Material". Damit wird diesem "Material" ja nicht abgesprochen, dass es sich um ein Kunstwerk ersten Ranges handelt.
Du drückst Dich mit solchen sprachlichen Belehrungen aber um die Antwort auf die eigentliche Frage. Wenn es de jure erlaubt ist, das Stück "Tristan und Isolde" als gemeinfreies Stück nach Belieben zu verwenden, auf welchen Umständen beruht es dann, bestimmte Arten der Verwendung als anstößig oder unangemessen einzustufen? Das geschriebene Recht, auf dem unser aller Zusammenleben basiert, ist es ja definitiv nicht. Man kann diese angebliche Anstößigkeit natürlich als persönliche Meinung äußern, aber dann ist es halt auch nur eine persönliche Meinung.
LG