Kurze Korrektur: sofern es um die katholische Kirche geht untersteht die nicht oder nur bedingt dem deutschen Gesetz, es sei denn, sie liefert wen dem aus. Die katholische Kirche hat weltweit ihre eigene Gerichtsbarkeit auf Grundlage des CJC (Codex Jus Canonicum). Aus Imagegründen arbeiten die üblicherweise sehr geräuschlos. Das gilt m.W. auch heute
Diese eigenständige Art der Gerichtsbarkeit galt und gilt aber nicht bei Schwerverbrechen - und der von mir geschilderte Fall dieses Totschlägerpfarrers lässt sich wohl als solches betrachten. Der Staat hätte hier jederzeit eingreifen können und es auch tun MÜSSEN.
Aber deine Replik ändert wieder nichts daran - sondern verstärkt eher noch die Sichtweise, dass man damals besser schwieg, wenn es um die Kirche ging, dass man Kritik besser für sich behielt. Zumal die Kirchen in den 50ern ja wirklich Oberwasser hatten. Die Kirchen waren voll, es wurde allerorten noch eine verwurzelte Kirchenfömmigkeit gelebt. Gerade in ländlichen oder kleinstädtischen Zusammenhängen war da Vorsicht geboten.
Zwanzig Jahre später sah dann alles schon anders aus.
Grüße
Garaguly