Das Ende des Robert King ...

  • hallo,


    wie ich soeben der faz entnahm, wurde der - musikalisch von mir so hochgeschätzte - robert king von einem engl. gericht wegen pädophilie zu 3 jahren und 9 monaten haftstrafe verurteilt.
    der leiter des king's consort soll in den jahren zwischen 1982 bis 1995 mindestens 14 schüler sexuell mißbraucht haben. im vergangenen jahr hätten einige schüler ihr schweigen gebrochen.


    von seiner derzeitigen leitung der internationalen nnürnberger orgelwoche wurde er sofort entbunden.


    ich frage mich, wie kann ein so intelligenter und musikalisch so begabter und wichtiger mann solche straftaten begehen? ich bin entsetzt und wirklich sehr betroffen. :kotz: :kotz: :kotz:

    --- alles ein traum? ---


    klingsor

  • Das finde ich auch sehr heftig, aber das entkräftet hoffentlich den Mythos, Kultur, Bildung und ein musischer Geist führten zwangsläufig dazu, ein ethisch einwandfreies Leben zu führen...

  • Zitat

    Original von Blackadder
    Das finde ich auch sehr heftig, aber das entkräftet hoffentlich den Mythos, Kultur, Bildung und ein musischer Geist führten zwangsläufig dazu, ein ethisch einwandfreies Leben zu führen...


    der mythos besteht bei mir auch schon lange nicht mehr. aber diesen fall finde ich außerordentlich heftig. mindestens 14 fälle und dann noch schutzbefohlene schüler ... das kann ich nicht nachvollziehen und da finde ich die haftstraße sowieso viel zu gering ... einfach widerlich und charakterlich im höchstmaß erbärmlich. ... :kotz:

    --- alles ein traum? ---


    klingsor

  • Hallo,


    Da muss ich Blackadder voll und ganz zustimmen.
    Die "Täter" suchen sich die Pädophilie ja nicht aus. Es handelt sich um eine anerkannte Geistige störung. Es ist ein Trieb, der nicht durch "Intellekt" unterbunden werden kann - desshalb bitte ich doch um einige Nachsicht bei solchen Formulierungen! Nicht alle Triebtäter sind dumm wie Bohnenstroh und nicht alle Intellektuellen sind zu keiner "Straftat" bereit!


    LG
    Raphael

  • Zitat

    Original von raphaell
    Hallo,


    Es ist ein Trieb, der nicht dur "Intellekt" unterbunden werden kann - desshalb bitte ich doch um einige Nachsicht bei solchen Formulierungen!
    Raphael


    sorry, also da kann ich ja überhaupt nicht zustimmen. NACHSICHT?? tut mir leid - no chance, mr. king. und wenn man schon diesen 'trieb' hat- hätte man sich in den 'hellen' momenten behandeln lassen können, zumindest um rat fragen etc.pp. und sich auf jeden fall von solch einem job beurlauben lassen können. ...


    aber, ich möchte hier jetzt gar nicht um pädophilie streiten (und hoffe, daß das jetzt auch andere nicht tun).. sondern meine intention war einfach, meine maßlose enttäuschung über diesen großen musiker zum ausdruck zu geben. ...

    --- alles ein traum? ---


    klingsor

  • Guten Tag


    Zitat

    Original von klingsor
    hallo,


    ich frage mich, wie kann ein so intelligenter und musikalisch so begabter und wichtiger mann solche straftaten begehen? ich bin entsetzt und wirklich sehr betroffen. :kotz: :kotz: :kotz:


    Siehe Johann Rosenmüller ~ 1655 :no:


    Kings Monteverdieinspielungen schätze ich !


    Gruß aus der Kurpfalz


    Bernhard

  • Hallo Leute,


    die Künstlerseele ist das eine, die Persönlichkeit das andere..
    Wenn ein Künstler diese Veranlagung in sich trägt, muss er wissen, wie er damit umgeht und sich über Konsequenzen seines Verhaltens im klaren sein.
    Der Hinweis auf eine geistige Störung mag zwar angebracht sein, jedoch kann nicht jede Art von sexuellem Missbrauch mit einer geistigen Störung entschuldigt werden, wie es in unserem Land so gern geschieht...


    :hello: Heldenbariton

    Wie aus der Ferne längst vergang´ner Zeiten
    GB

  • Zitat

    Original von heldenbariton
    Hallo Leute,
    die Künstlerseele ist das eine, die Persönlichkeit das andere..
    Wenn ein Künstler diese Veranlagung in sich trägt, muss er wissen, wie er damit umgeht und sich über Konsequenzen seines Verhaltens im klaren sein.
    Der Hinweis auf eine geistige Störung mag zwar angebracht sein, jedoch kann nicht jede Art von sexuellem Missbrauch mit einer geistigen Störung entschuldigt werden, wie es in unserem Land so gern geschieht...


    :hello:Heldenbariton


    vollkommen d'accord.


    :yes:

    --- alles ein traum? ---


    klingsor

  • Zitat

    Original von raphaell
    Die "Täter" suchen sich die Pädophilie ja nicht aus. Es handelt sich um eine anerkannte Geistige störung. Es ist ein Trieb, der nicht dur "Intellekt" unterbunden werden kann - desshalb bitte ich doch um einige Nachsicht bei solchen Formulierungen! Nicht alle Triebtäter sind dumm wie Bohnenstroh und nicht alle Intellektuellen sind zu keiner "Straftat" bereit!


    Tut mir leid, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Wäre Pädophilie eine "anerkannte Geistesstörung" dann könnte man, zumindest nach deutschem Recht, die Täter nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen - sie wären ja geistesgestört, das heißt, nicht in der Lage den Unrechtsgehalt ihrer Taten einzusehen und nicht in der Lage, sich zu stoppen. Beides halte ich für eine ziemlich unerhörte Unterstellung, nicht für eine "anerkannte" Tatsache. Unser Strafgesetzbuch, genauso wie die Strafgesetze anderer Länder, ist jedenfalls nicht der Ansicht, dass Pädophile nicht verfolgbare Geistesgestörte sind, und die Richter, die Pädophile für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und zu zu Gefängnisstrafen verurteilen ebenfalls nicht.


    Klingsors Entsetzen kann ich übrigens nachvollziehen. Dass jemand, den man schätzte, jemand, den man mit etwas für einen selbst Schönen und Reinen wie der klassischen Musik assoziierte, etwas derartig Widerwärtiges getan hat, das kann einen erschüttern. Auch wenn man sich abstrakt natürlich darüber im Klaren ist, dass Pädophilie keine Frage der gesellschaftlichen Stellung, des Berufs o.ä. ist.


    Grüße


    katlow

  • Zitat von katlow

    Tut mir leid, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Wäre Pädophilie eine "anerkannte Geistesstörung" dann könnte man, zumindest nach deutschem Recht, die Täter nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen - sie wären ja geistesgestört, das heißt, nicht in der Lage den Unrechtsgehalt ihrer Taten einzusehen und nicht in der Lage, sich zu stoppen. Beides halte ich für eine ziemlich unerhörte Unterstellung, nicht für eine "anerkannte" Tatsache. Unser Strafgesetzbuch, genauso wie die Strafgesetze anderer Länder, ist jedenfalls nicht der Ansicht, dass Pädophile nicht verfolgbare Geistesgestörte sind, und die Richter, die Pädophile für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und zu zu Gefängnisstrafen verurteilen ebenfalls nicht.


    Grüße


    katlow


    Das kann ich nun wiederum beides nicht so stehen lassen.


    Man muß differenzieren. Der aktuelle wissenschaftliche Konsens ist, dass Pädophilie ein Trieb ist, der - sofern einmal vorhanden - dem Betroffenen lebenslang erhalten bleibt. Er kann nicht grundsätzlich behandelt werden in dem Sinne, das ein Betroffener "geheilt" würde (zumindest aus Sicht der aktuellen Forschung!). Weiterhin ist die Entstehung bisher vollkommen unklar. Es gibt Theorien, aber keinen Konsens.


    Aber natürlich liegt es in der Verantwortung des Betroffenen, ob er diesen Trieb auslebt oder nicht, insofern wird dieser Tatbestand selbstverständlich und richtigerweise auch strafrechtlich belangt. Zudem existieren ja bekanntermaßen Angebote, die den Betroffenen bei der Kontrolle des Triebes unterstützen können. Insofern ist aber die "Pädophilie" durchaus als Krankheit aufzufassen. Kindesmißbrauch hingegen ist etwas - nicht davon zu trennendes aber doch - anderes - , nämlich ein Straftatbestand.


    Gruß
    Sascha

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  • Lieber Sascha,


    Wie Du weißt, habe auch ich jene Fächer studieren müßen. Und ich lernte genau das, was Du schriebst.


    Einerseits ist es eine Krankheit, aber anderseits ist der Kranke verantwortlich für was er tut.
    Es sei, er ist so krank, daß er sogar dafür nicht verantwortlich zu halten ist. Aber dann gehört er in einem Anstalt. Und sonst soll er bestraft werden.


    LG, Paul

  • Hallo,


    Na, da habe ich aber wieder einen Wirbel ausgelöst.... :faint:!
    Ich stimme natürlich auch zu, dass ein Trieb gesteuert und unterdrückt werden kann. Es gibt mittlerweile auch angeblich Medikamente und Ansätze von Therapien, die es für die betroffenen Leichter macht, den Trieb zu unterdrücken. Problematisch ist, dass es betroffene nicht wissen, oder es halt so tabutisiert wird, das der Mut zum Arzt zu gehen nicht gegeben ist.


    Da es so ist, dass der Trieb unterdrückt werden kann, ist natürlich eine Strafe mehr als angemessen! Ich hatte nicht vor die Strafe absolut in Frage zu stellen, oder Pädophilie in Schutz zu nehmen, ich wollte lediglich einen Faktor nennen, den es trotz aller Wiederwärtigkeit zu beachten gibt!


    Ich hoffe, nun meinen Standpunkt einigermaßen Klargestellt zu haben!


    LG
    Rpahael

  • Ich möchte an dieser Stelle nur festhalten, daß von einem "Ende des Robert King" keine Rede sein kann.
    Er hat 2009 nach ordnungsgemäßer Verbüßung seiner Haftstrafe die Leitung des King´s Consort wieder übernommen.
    (Quelle : Wikipedia)


    mit freundlichen Grüßen aus Wien


    Alfred

    Die Tamino Moderation arbeitet 24 Stunden am Tag - und wenn das nicht reicht - dann fügen wir Nachtstunden hinzu.....



  • Ein klassischer Fall für das, was der Soziologe "kognitive Dissonanz" nennt. Nie wieder werde ich "Lo Sposalizio" unbefangen hören können. Was mich interessieren würde, ob er Auflagen bekommen hat, die ihn und seine Schutzbefohlenen schützen!

    Canada is the US running by the Swiss (Richard Ford)

  • Was soll diese Hetze hier eigentlich? Mr. King hat seine Strafe verbüßt und darf nun wieder als unbescholtener Bürger gelten. Überhaupt interessiert mich persönlich das Privatleben des Dirigenten nicht. Seine Aufnahmen sind hervorragend, das alleine zählt. Dass er seine Position so problemlos wiedererlangen konnte, spricht wohl auch eher für ihn. Offensichtlich hat das Orchester keine Probleme, auch weiterhin mit ihm zusammenzuarbeiten.

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões

  • Was soll diese Hetze hier eigentlich? Mr. King hat seine Strafe verbüßt und darf nun wieder als unbescholtener Bürger gelten. Überhaupt interessiert mich persönlich das Privatleben des Dirigenten nicht. Seine Aufnahmen sind hervorragend, das alleine zählt. Dass er seine Position so problemlos wiedererlangen konnte, spricht wohl auch eher für ihn. Offensichtlich hat das Orchester keine Probleme, auch weiterhin mit ihm zusammenzuarbeiten.


    Lieber Joseph,


    Deine Haltung kann ich in Teilen nicht nachvollziehen. Beschleicht Dich denn kein Unbehagen beim Abhören einer Aufnahme Kings? Dieser Mann hat schwere Straftaten begangen an Kindern und Jugendlichen. Das ist etwas anderes als Steuerhinterziehung zu begehen (obwohl ich auch das definitiv als kriminell betrachte). King hat Menschen für ihr ganzes Leben beschädigt, davon kann man nach allem, was man über die Folgen sexuellen Missbrauchs für die Opfer weiß, sicher ausgehen. Taten dieser Art sind besonders schwerwiegend - das dürfte wohl klar sein und bedarf schlicht keiner Diskussion!!


    Auch ich höre gelegentlich noch eine meiner zahlreichen King-Scheiben, aber es geht nicht mehr in derselben Unbefangenheit wie früher - das ist traurig, denn das Wissen, dass der Mensch, der zu solchen künstlerischen Leistungen fähig ist, auch zu solch abnormen Taten fähig ist, verdirbt mir doch die Aufnahmebereitschaft - und -fähigkeit.


    Ähnlich ergeht es mir mit Mikhail Pletnev, der - Zeitungsberichten zufolge - von der thailändischen Polizei vor zwei (??) Jahren mit einem deutlich minderjährigen Jungen (12??) inflagranti erwischt worden sei. Seitdem ich das las, kann ich seine Aufnahmen auch nicht mehr ohne zusätzliche Belastung hören, obwohl ich's manchmal tue. Aber ich muss dabei jedesmal eine Verdrängungsleistung vollbringen.


    Rein juristisch betrachtet hast Du sicherlich sehr Recht - aber was bedeutet angesichts solcher Taten schon die emotionslose Juristerei? King bleibt mit einem Makel behaftet - das wird nicht zu ändern sein.


    Grüße,


    Garaguly

  • der leiter des king's consort soll in den jahren zwischen 1982 bis 1995 mindestens 14 schüler sexuell mißbraucht haben.



    14 Schüler waren es nicht,es waren fünf Schüler,mit denen King in 14 nachgewiesenen Fällen sexuellen Kontakt hatte.
    Von den 5 Jungen war einer 12 Jahre alt,also noch im Kindesalter.Die restlichen vier Jungen (jedoch mindestes 2 davon) waren wohl Jugendliche ab 16 Jahre,was auch in Deutschland zur Verurteilung geführt hätte,weil es sich um Schutzbefohlenen handelte.
    King hatte in seinem Prozeß die Taten geleugnet,die Jury glaubte den 5 Opfern.


    Hier Zeitungsberichte zum damaligen Geschehen:
    The Guardian, Tuesday 11 July 2006
    The renowned conductor Robert King, who has worked on Hollywood blockbusters as well as winning international acclaim for his work on authentic instrument performances of early and baroque music, was charged yesterday with indecently assaulting three males, one aged under 16, more than 20 years ago.
    Scotland Yard said Mr King was charged with five counts of indecent assault on three men, identified only as A, allegedly assaulted once in 1985, B allegedly assaulted twice between April and September 1985, and C, allegedly assaulted once between 1982 and 1984, who was under 16 at the time. Mr King, who lives in west London, is due to appear before Ealing magistrates court on July 19.


    Express&Star,Tuesday 5th June 2007
    A West Midlands-born orchestra conductor was today beginning a jail sentence of nearly four years after using his “god-like” status to grope a string of gifted teenage musicians.
    Robert King, who is originally from Wombourne and has worked on film music for Pirates of the Caribbean and Shrek 2, plied most with alcohol before attacking them at his home.
    Some were assaulted as they slept, while others suffered his unwanted attentions at bathtime.
    One of his victims was so desperate to escape his clutches that he fled from room to room until he found a bed to cower under, London’s Isleworth Crown Court heard.
    Another, 12 when King, aged 46, first molested him, put up with the abuse for three years.
    Like the other four teenagers the defendant targeted – some of whom are now undergoing counselling – he kept his ordeal a secret well into adulthood. Then he wrote to the conductor, who founded the renound King’s Consort orchestra and choir, accusing him of making his childhood “utterly miserable”.
    But in court King – regarded as one of the leading British conductors of his generation – dismissed his accuser as a “looney … off his rocker”, and the letter recounting his suffering as just “five pages of vitriol”.
    He insisted that all those levelling allegations against him were “absolute” liars.
    But Sarah Whitehouse, prosecuting, told the jury: “It flies in the face of reason that five people should independently make these allegations up.” The five-man, seven-woman jury, which spent more than 21 hours over five days considering the evidence, agreed. The defendant, who has presented programmes for the BBC and toured the world with several orchestras, gasped, swayed and paled visibly as the first guilty verdict was announced.
    Altogether he was convicted of 14 counts of indecent assault over an 11-year period.
    He was cleared earlier of a 15th similar count on the judge’s directions.

    mfG
    Michael

  • Was soll diese Hetze hier eigentlich? Mr. King hat seine Strafe verbüßt und darf nun wieder als unbescholtener Bürger gelten.


    Hallo,


    in Ergänzung zu den Beiträgen Nr. 16 + 17 möchte ich Dich fragen ob Du die gleiche Meinung hättest, wäre eines Deiner Kinder, so Du welche hast (weiß ich nicht), betroffen gewesen?


    Viele Grüße
    zweiterbass

    Wer die Musik sich erkiest, hat ein himmlisch Gut bekommen (gewonnen)... Eduard Mörike/Hugo Distler

  • Liebe Freunde,


    wir haben hier (und auch in GB) einen Rechtsstaat. Und wenn der gute Mann nun seine Strafe verbüßt hat, ist es damit eben juristisch getan. So schlimm diese (vermeintlichen?) Vorfälle gewesen sein mögen (King bestreitet doch nach wie vor seine Unschuld), er hat seine Strafe abgesessen.


    Natürlich sähe man es als unmittelbar oder mittelbar Betroffener anders, aber da darf einen nicht der blinde Hass leiten. Man muss da objektiv bleiben. Und drei Jahre und neun Monate sind ein hartes Urteil, auch wenn er sie scheinbar nicht ganz absitzen musste.


    LG

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões


  • Lieber Joseph,


    von blindem Hass bin ich ganz sicher nicht geleitet - sonst würde ich kaum gelegentlich immer noch die eine oder die andere King-Aufnahme hören. Aber es bleiben eben Vorbehalte bestehen, die nichts mit der juristischen Bestrafung und deren Abbüßung zu tun haben. Die Vergehen Kings sind eben auch moralisch anders einzustufen als viele andere strafbewehrte Taten, da hier Menschen in ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit massiv beeinträchtigt wurden.


    Das ist halt nicht einfach aus der Welt.


    Grüße,


    Garaguly

  • Tamino Beethoven_Moedling Banner

  • (...) Mr. King hat seine Strafe verbüßt und darf nun wieder als unbescholtener Bürger gelten.

    Ich erlaube mir, S. M. ausdrücklich zuzustimmen. Im Rechtsstaat kann es ja wohl auch nicht anders sein, daß nach Strafverbüßung auch der gemeinste Delinquent das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde hat. Das schließt keinesfalls aus, daß sich Betroffene einer verbrecherischen Tat (oder auch deren Angehörige und Freunde) völlig anders zu diesem Komplex äußern. Sie werden, wir kennen das alle aus entsprechenden Zeitungs- und Fernsehberichten, jede Strafzumessung als zu gering empfinden und die nach Absitzen der Strafe wiedererlangte Freiheit des Täters als ungerecht ansehen.


    Wie sagte mal ein Rechtsanwalt: Wir sind ein Rechtsstaat, kein Gerechtigkeitsstaat. Und da ist was dran, es ist ein Satz zum Nachdenken.


    :hello:

    .


    MUSIKWANDERER

  • wir haben hier (und auch in GB) einen Rechtsstaat

    Viele Juristen in der BRD spechen bei der BRD von einem Rechtsmittelstaat.



    King bestreitet doch nach wie vor seine Unschuld

    Prima, dann saß er ja nicht schuldlos.



    aber da darf einen nicht der blinde Hass leiten.

    Wo war von blindem Hass die Rede?----???



    drei Jahre und neun Monate sind ein hartes Urteil,

    Wenn man die Strafen für Eigentumsdelikte ins Verhältnis setzt zu diesem Verbrechen, dann war die Strafe viel zu gering.


    LG

    Wer die Musik sich erkiest, hat ein himmlisch Gut bekommen (gewonnen)... Eduard Mörike/Hugo Distler

  • Rein juristisch betrachtet hast Du sicherlich sehr Recht - aber was bedeutet angesichts solcher Taten schon die emotionslose Juristerei? King bleibt mit einem Makel behaftet - das wird nicht zu ändern sein.


    Dann ignoriere ihn doch einfach, den Mr. King, lieber Garaguly. Du musst ihn doch nicht hören.

    Was Du etwas despektierlich "emotionslose Juristerei" nennst, ist der Rechtsstaat. Der ist ohne Alternative und schützt auch Dich. Urteile werden nicht nach Gefühl, nicht nach der öffentlichen Meinung, nicht nach moralischen Befindlichkeiten gesprochen sondern nach dem Gesetz. Und wer seine Strafe verbüßt hat, der ist frei. Ich halte den Rechtsstaat für eine der größten Errungenschaften demokratischer Gemeinwesen, auch wenn er oft schwer zu verstehen ist. Ich teile die Auffassung von Joseph II, der es auf den Punkt bringt. Vielleicht hat er ja Juristerei studiert.


    Moralische Entrüstung, von der auch die Medien leben, kann ich nicht nachvollziehen. Sie wird schnell zur Verneinung des Rechtsstaates und zum Ruf nach dem starken Mann.


    Herzlich grüßt Rheingold

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Lieber Joseph,

    Zitat

    Zitat: (King bestreitet doch nach wie vor seine Unschuld)

    Ich glaube eher, dass er seine Schuld bestreitet. Und es stand ja dann wohl Aussage gegen Aussage, wobei wir von vielen Fällen juristischer Fehlurteile wissen, aufgrund derer manche Leute die Hälfte oder mehr ihres Lebens hinter Gittern gesessen haben, sogar mit dem Tode bestraft wurden. Ähnlich wie im Mittelalter gibt es noch heute Hexenjagden, wo Leute, die man nicht leiden kann, durch falsche Beschuldigungen, wegen Taten bestraft werden, die sie nicht begangen haben. Der Fall "Lena" aus der letzten Zeit hat das wieder einmal gezeigt, wie sofort - heute sogar im Internet - Lynchaufrufe erfolgten, wobei sich nach wenigen Tagen herausstellte, dass die Polizei den Falschen gefasst hatte. Ich möchte deshalb in diesem Fall in meinem Urteil neutral bleiben, aber
    1. Ich kann dir nicht ganz zustimmen, dass - wenn er wirklich schuldig ist, was ja wohl nicht bewiesen wurde - mit dem Absitzen der Strafe alles abgegolten ist. Ein Makel bleibt.
    2. Ich kann zwar die Emotionen Einzelner verstehen, die hier ausgesprochen wurden - aber wenn seine Schuld nicht eindeutig beweisbar war, sondern das Urteil in Wahrheit nur darauf beruht, dass die Richter den Zeugen mehr glaubten, sollten wir solche Emotionen für uns behalten und nicht in einem öffentliche Forum aussprechen.


    Liebe Grüße
    Gerhard

    Regietheater ist die Menge der Inszenierungen von Leuten, die nicht Regie führen können. (Zitat Prof. Christian Lehmann)


  • Nein, Rheingold, ich erlaube mir eine Haltung zu den Taten dieser Person, die über das schlichte "der Rechtsstaat hat doch für Gerechtigkeit gesorgt, also ist da nichts mehr, das einem Unbehagen bereitet" hinausgeht. Weißt Du, Rheingold, bei Eigentumsdelikten oder Sachbeschädigungen, da würde ich Dir vorbehaltlos zustimmen - aber missbrauchte Kinder oder Jugendliche sind eben keine beschädigten Autos.


    Außerdem wird hier etwas grundsätzlich missverstanden: King hat seine Strafe verbüßt. Ich fordere mit keiner Silbe, dass man ihn für Taten, für die er verurteilt und bestraft wurde, noch einmal bestrafen soll - das wäre in der Tat ein Bruch rechtsstaatlicher Grundsätze.


    Natürlich bleibt die moralische Komponente, gerade bei Verbrechen wie diesen, im Spiel - sie ist nicht durch noch soviele Hinweise auf den Rechtsstaat aus der Welt zu diskutieren.


    Und am Ende noch den Bogen zum 'starken Mann' zu schlagen, halte ich für geradezu grotesk - zumindest mir gegenüber verbitte ich mir derlei Haltlosigkeiten.


    Grüße,


    Garaguly

  • Und am Ende noch den Bogen zum 'starken Mann' zu schlagen, halte ich für geradezu grotesk - zumindest mir gegenüber verbitte ich mir derlei Haltlosigkeiten.


    Nichts liegt mir ferner als Dir zu nahe zu treten, Garaguly. Aber in Deinen Darlegungen sind mir nun mal zu emotional. Bei derlei Themen ist das wohl nicht anders. Denken wir nur an den massenweisen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter dem Dach und unter dem Deckmantel vorwiegend der katholischen Kirche in Deutschland, der uns alle stark betroffen gemacht hat und aufschreien ließ und der übrigens im Gegensatz zum Verfahren gegen King erfolgreich unter den Teppich gekehrt wurde. Es ist fast nichts geschehen, was auch den Rechtsstaat nicht schmückt. Der Rechtssttaat hat eben auch Grenzen, er ist das Machbare, nicht das Vollkommene. Ich finde Kindesmissbrauch entsetzlich. Deshalb ist es gut, dass Juristen in unabhängigen Gerichten entscheiden. Man sitzt schneller am Stammtisch als dass man dort gesehen werden möchte. Du hast Dich in Diesem Forum mit Deiner Meinung eingebracht, ich habe meine Meinung ebenfalls eingebracht. Mehr nicht.


    Mit Respekt grüß Rheingold

    Es grüßt Rüdiger als Rheingold1876


    "Was mir vorschwebte, waren Schallplatten, an deren hohem Standard öffentliche Aufführungen und zukünftige Künstler gemessen würden." Walter Legge (1906-1979), britischer Musikproduzent

  • Deutschland ist ein Rechtsstaat, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Die Gerichte sind politisch unabhängig, Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Richter sind aber auch nur Menschen und somit können Rechtsirrtümer nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Rechtsmittelinstanzen tragen dazu bei, Rechtsirrtümer zu minimieren.
    Auch Großbritannien ist ein Rechtsstaat. Die Freiheitsstrafe von 45 Monaten für King erscheint mir angemessen. Das Gericht hat kein Berufsverbot ausgesprochen, so daß es kein juristisches Hindernis gab, dieselbe Tätgkeit als Chorleiter nach der Strafverbüßung wieder aufzunehmen.
    Mit der Strafverbüßung ist der Makel der Verurteilung jedoch nicht beseitigt. In Deutschland wäre die Verurteilung nicht nur für mehrere Jahre im Strafregister eingetragen sondern sie würde auch im polizeil. Führungszeugnis, auf das Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern wert legen, vermerkt. Die Strafe ist zwar verbüßt, aber nicht vergessen.
    Für King ist es von Bedeutung, wie die Öffentlichkeit nach der Teilverbüßung der Freiheitsstrafe reagiert.
    Offenbar hat er seine zweite Chance bekommen und auch genutzt. Er ist wieder auf zahlreichen Veranstaltungen erfolgreich vertreten.
    Vorfälle wie die vor 20 Jahren gibt es nicht mehr.

    mfG
    Michael

  • Der Rechtssttaat hat eben auch Grenzen, er ist das Machbare

    Deutschland ist ein Rechtsstaat, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel


    Hallo,


    ohne die in den Beiträgen erkennbare Meinung kritisieren zu wollen, wie käme ich dazu, aber wüße ich nicht, dass es sich um die tatsächlichen Überzeugungen handelt, würde ich sie für einen Witz halten.


    LG
    zweiterbass

    Wer die Musik sich erkiest, hat ein himmlisch Gut bekommen (gewonnen)... Eduard Mörike/Hugo Distler

  • Natürlich meinte ich, dass er nach wie vor seine Schuld bestreitet. Freud'scher Verschreiber. Pardon.

    »Und besser ist's: verdienen und nicht haben,

    Als zu besitzen unverdiente Gaben.«

    – Luís de Camões